Die Hauptaufgabe der Ethikkommission liegt in der Prüfung von Forschungsvorhaben aus den Fachbereichen der Hochschule Niederrhein auf ethische Vertretbarkeit. Dies betrifft insbesonderenicht-invasive Studien am Menschen, wie beispielsweise in der Ökonomie, der Psychologie oder den Sozialwissenschaften. Die Prüfung beinhaltet unter anderem, ob:
- nötige Vorkehrungen zur Minimierung des Probanden-Risikos getroffen wurden.
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken des Vorhabens besteht.
- die Einwilligung der Probanden bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter hinreichend belegt ist.
- die Durchführung des Vorhabens den einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz Rechnung trägt.
Zusätzlich unterstützt die Ethikkommission Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Beratung zu ethischen und datenschutzrechtlichen Fragen in Forschungsvorhaben.
Zusammensetzung
Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern, die alle Mitglieder der Hochschule Niederrhein sind, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor aus dem medizinischen oder gesundheitswissenschaftlichen Bereich, eine Professorin oder ein Professor aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich, eine Juristin oder ein Jurist, die bzw. der Datenschutzbeauftragte der Hochschule oder eine von ihm benannte Vertretung. Die Mitglieder der Kommission werden vom Präsidium auf Vorschlag aus den Fachbereichen oder dem Senat für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Aktuell setzt sich die Ethikkommission aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Prof. Dr. Matthias Mertin (Vorsitzender, FB 10)
Prof. Dr. Martin Alfuth (stellv. Vorsitzender, FB 10)
Prof. Annika Walker (stellv. Vorsitzende, FB 10)
Prof. Dr. Michaela Noreik (FB 05)
Prof. Dr. Bastian Quattelbaum (FB 07)
Prof. Dr. Therese Werner-Bierwisch (FB 10)
Herr Dieter Kraetzig (Dezernent Personal und Recht)
Frau Wiebke Holetzek (Governance, Compliance und Datenschutz Lab)
Wichtig: Die Ethikkommission nimmt keine Aufgaben einer öffentlich-rechtlichen Ethikkommission nach dem Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Forschungsvorhaben mit medizinischen oder pharmakologischen Fragestellungen oder solche, die dem Medizinproduktegesetz unterliegen, werden nicht begutachtet.