Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden bis auf die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und deren Vertreterin (diese sind Mitglied kraft Amtes) durch den Senat gewählt.
Rechtzeitig vor Ablauf einer Amtszeit werden die Hochschulangehörigen über die Neuwahl informiert und aufgefordert, sich bei Interesse für die Arbeit der Gleichstellungskommission für die Wahl aufstellen zu lassen.
Die Gleichstellungskommission besteht aus weiblichen und männlichen Personen der verschiedenen Gruppen an der Hochschule Niederrhein:
- eine Professorin und ein Professor,
- eine wissenschaftliche Beschäftigte und ein wissenschaftlicher Beschäftigter,
- eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung und
- eine Studentin und ein Student.
Die Amtszeit der Gleichstellungskommission beträgt vier Jahre – mit Ausnahme der studentischen Mitglieder, deren Amtszeit lediglich ein Jahr beträgt.