Beginn/ Zeitpunkt
Was muss ich erfüllen, um zum Auslandssemester zugelassen zu werden?
Für ein Auslandsstudiensemester ist die Zulassung durch die ausländische Hochschule einzuholen. Mit der Betreuerin / dem Betreuer sind die zu belegenden Fächer abzustimmen.
Muss das Auslandsstudiensemester unbedingt in dem im Studienverlaufsplan vorgesehenen Semester abgeleistet werden oder kann man es auch früher oder später durchführen?
m Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Auslandsstudiensemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Entscheidend ist nur, dass Sie die Voraussetzung von 89 erworbenen Kreditpunkten erfüllen.
Betreuerin/ Betreuer
Wofür ist der Betreuer/ die Betreuerin zuständig?
Der Betreuer/ die Betreuerin sollte Sie bei Unklarheiten und Problemen während des Auslandsaufenthaltes beraten und unterstützen. Er/ sie entscheidet nach Abschluss des Semesters im Regelfall auch über die Anerkennung der Studienleistung (Kreditpunkte, Zeugnis, Bericht).
Zusätzliches Auslandsstudiensemester
Ist ein zusätzliches Auslandsstudiensemester möglich?
Prinzipiell ist es möglich ein Auslandssemester zusätzlich zu einem bereits absolvierten und anerkannten Praxissemester zu machen. Im Falle eines zusätzlichen Auslandsstudiensemesters können Ihnen unter Umständen Kurse anerkannt werden, wenn diese inhaltlich zu ca. 80% mit den hiesigen übereinstimmen. Zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschussvorsitzenden ihres entsprechenden Studiengangs.
Anmeldung und Zulassung
Welche Formulare müssen abgegeben werden und wo? Welche Fristen sind einzuhalten?
Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Gasthochschule Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie sich um die Anmeldung des Praxissemesters am Fachbereich kümmern. Der „Antrag auf Zulassung zum Praxissemester" muss von Ihnen und Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer unterschrieben werden und wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet. Wenn Sie ein Auslandsstudiensemester über Erasmus durchführen, dann müssen die Online-Bewerbung, sowie das Learning Agreement vom Auslandsbeauftragten unterschrieben werden. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst über das Online Mobility Tool anmelden, den entsprechenden Link finden Sie auf der Seite des International Office unter „ERASMUS+ Studienmobilität“.
Dauer Auslandssemester
Wie lang muss das Auslandsstudiensemester sein?
Zur Anerkennung des Auslandsstudiensemesters ist hier Voraussetzung, dass Sie mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erwerben. Dies kann z. B. auch in einem Trimester erfolgen und ist damit unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Bitte informieren Sie sich fristgerecht nach den Vorlesungs-/ Semesterzeiten der Gasthochschule und berücksichtigen Sie ggf. Umrechnungsfaktoren von hochschulspezifischen Kreditpunkten in das ECTS-System.
Abschluss und Anrechnung
Was muss ich am Ende des Auslandsstudiensemesters erfüllen, damit mir die Kreditpunkte gutgeschrieben werden?
Es ist ein Bericht zu erstellen und beim Betreuer/ der Betreuerin abzugeben. Der Zeitpunkt, wann der Bericht abzugeben ist, ist nicht genau festgelegt, sondern sollte mit der Betreuerin/ dem Betreuer abgestimmt werden. Eine Abgabe sollte aber zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Auslandsstudiensemesters erfolgen. Schlussendlich sollte zusammen mit dem Bericht der Belegzettel dem Betreuer/ der Betreuerin zur Unterschrift und Weitergabe an den Prüfungsausschussvorsitzenden abgegeben werden.
Bericht
Wie viele Seiten soll der Bericht zum Auslandsstudiensemester umfassen? Welche Vorgaben gibt es? Wann muss er abgegeben werden?
Als Richtwert für den Umfang des Berichts sind 20 Seiten definiert. Die Abgabe soll nach Möglichkeit zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Auslandsstudiensemesters bei dem/der Betreuer/in erfolgen. Inhaltliche und formale Fragen sind mit ihm/ihr zu klären, orientieren sich aber in der Regel an den formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten.
Benotung
Wird das Auslandsstudiensemester benotet?
Nein, Sie bekommen bei erfolgreichem Bestehen des Auslandsstudiensemesters 30 Kreditpunkte zuerkannt. Hierbei spielen auch die im Auslandsstudiensemester erreichten Noten keine Rolle, es müssen aber in ausreichendem Maße Prüfungen bestanden werden.
Abbruch
Ich habe mein Auslandsstudiensemester leider nicht zu Ende gebracht - kann ich es noch einmal wiederholen? Oder kann ich auch ganz darauf verzichten und den Studienabschluss ohne Praxissemester machen?
Das Auslandsstudiensemester kann einmal als Ganzes wiederholt werden. Dabei darf auch ein Wechsel zwischen Inlandspraxis-, Auslandspraxis- und Auslandsstudiensemester erfolgen. Ganz auf das Praxissemester zu verzichten ist nicht möglich. Es ist ein Pflichtteil des Studiums. Um einen Studienabschluss zu erlangen, muss es absolviert werden. Achtung: Im Gegensatz zu Fachprüfungen hat man nur insgesamt zwei Versuche. Würde man zweimal scheitern, wäre eine Exmatrikulation die Folge!
Finanzierung
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für ein Auslandsstudiensemester?
- Auslands-BAföG
- ERASMUS (innerhalb Europas)
- Promos (außerhalb Europas)
- DAAD Stipendien
Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Bitte erkundigen Sie sich bei unserer Auslandstutorin nach der für Ihr Vorhaben passenden Finanzierungsmöglichkeit. Auf der Internetseite des International Office unserer Hochschule finden Sie ebenfalls ausführliche Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten.
Semestergebühren
Kann ich die Semestergebühr einsparen während des Auslandstudiensemesters?
Nein, da dies ein Pflichtbestandteil des Studiums ist. Sie können sich jedoch den Betrag für das Semesterticket rückerstatten lassen, wenn Sie bescheinigen können, dass Sie sich im Ausland aufhalten. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Asta der Hochschule. Dort bekommen Sie ein Formular mit dem Sie die Rückerstattung der Gebühren für den öffentlichen Nahverkehr beantragen können.
Gleichzeitig Prüfungen
Kann ich in dem Semester, in dem ich das Auslandsstudiensemester mache, noch Prüfungen an unserer Hochschule schreiben, wenn ich früh genug zurückkomme?
Sie können an den Prüfungen der Hochschule Niederrhein teilnehmen, wenn Sie das zeitlich hinbekommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Prüfungszeiten und vor allem auch über die Anmeldephasen für die Prüfungen. Beachten Sie dabei auch insbesondere, dass Sie für die Anmeldung eine gültige TAN-Nummern benötigen.
Inhalte Auslandssemester
Muss ich beim Auslandsstudiensemester Kurse wählen, die exakt mit meinem Studieninhalt übereinstimmen?
Nein, Sie können auch Kurse wählen, die im weitesten Sinne mit Ihrem Studienschwerpunkt übereinstimmen. Außerdem können Ihnen auch Sprachkurse etc. anerkannt werde, allerdings maximal 2 Kreditpunkte. Bitte stimmen Sie ihre Kurswahl frühzeitig mit dem Auslandsbeauftragten/ Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin ab.
Prüfungen im Auslandssemester
Was passiert, wenn eine Prüfung nicht bestanden wird?
Man sollte zur Sicherheit immer etwas mehr als die notwendigen 20 Kreditpunkte belegen. Im Einzelfall und bei Vorliegen ernsthafter und nachvollziehbarer Gründe kann das Semester u. U. auch anerkannt werden, wenn weniger Kreditpunkte erworben wurden; dies kann jedoch nur Ihr Betreuer mit den Prüfungsausschussvorsitzenden klären. Liegen keine plausiblen Gründe vor, weshalb weniger als 20 ECTS-Kreditpunkte erworben worden sind, kann das Auslandsstudiensemester nicht anerkannt werden.
ERASMUS-Programm
Welche Voraussetzungen gibt es für eine ERASMUS-Bewerbung?
- Ordentlicher Studierender der HS-Niederrhein
- Mindestens 3. Fachsemester
- Gute Sprachkenntnisse der Lehrsprache (Sprachniveau B2)
- Förderung einer von Studiendauer 3-12 Monate
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschule haben, der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik wählt die Teilnehmer nach verschiedenen Kriterien aus (Leistung, Anzahl der Studienplätze, bisherige Studiendauer u.a.) oder lehnt eine Förderung ab.
Welche Unterlagen werden für die ERASMUS+ Bewerbung benötigt?
Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei der jeweiligen Gasthochschule über die nötigen Voraussetzungen. Falls von der Gasthochschule nicht anders gefordert, werden für die Erasmus-Bewerbung folgende Dokumente benötigt:
- Ein Motivationsschreiben
- Sprachnachweis (mind. B2 der jeweiligen Lehrsprache, bitte erkundigen Sie sich auch hier zusätzlich bei der jeweiligen Gasthochschule über die nötigen Voraussetzungen)
- Transcript of Records (ToR)
- Learning Agreement (LA)
Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung für ERASMUS+ über das Online Mobility Tool. Den Link sowie weitere Informationen, finden Sie auf der Webseite des International Office unter „ERASMUS+ Studierendenmobilität Studium“.
Wann sind Bewerbungsfristen für das ERASMUS-Programm?
Die Fristen der Hochschule Niederrhein sind wie folgt: Wintersemester: Eingang spätestens 1.Mai Sommersemester: Eingang spätestens 1. Oktober. Es gibt jedoch Hochschulen, deren Fristen früher enden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Transcript of Records und Learning Agreement Was sind ‚Transcript of Records' (ToR) und ‚Learning Agreement' (LA)?
Transcript of Records: Ist eine Liste, die aufzeigt welche Kurse an der Heim-Universität besucht wurden und welche Kreditpunkte vor dem Auslandsstudiensemester erlangt wurden. Daraus ist also ersichtlich, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Das kann entweder unser Statusbogen sein (Prüfungsamt) oder dessen Übersetzung. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Übersicht über die Kurse (incl. ECTS-Kreditpunkte) beizufügen, die im Semester vor Antritt des Auslandsemesters absolviert werden. Bitte wenden Sie sich zur Übersetzung frühzeitig an den ‚English Document Service' des Studierendenservices in Krefeld. Sie können das Transcript of Records, so fern auf Englisch benötigt und nur auf Deutsch im Prüfungsamt erhältlich auch eigenständig übersetzen. Dieses muss dann aber vom Auslandsbeauftragten unterschrieben werden.
Learning Agreement: Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen der/dem Studierenden, der entsendenden Hochschule und der Gasthochschule. Das Learning Agreement enthält eine Auflistung der Kurse, die im Ausland besucht werden sollen. Oft muss das Learning Agreement vor Ort an der Gasthochschule noch geändert werden, weil Sie, aus welchen Gründen auch immer, sich für andere Kurse entscheiden. Dies sollte jedoch immer mit Ihrem Betreuer abgestimmt sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Darüber hinaus sind Änderungen offiziell über die International Offices der beteiligten Hochschulen zu dokumentieren (Formblatt).
Kurswahl an der Gasthochschule
Was tun, wenn von Gasthochschulen keine Kurse zu finden sind?
Bitte erkundigen Sie sich an der Gasthochschule nach dem aktuellen Kursprogramm. Im Falle, dass Sie keine Informationen auf der Internetseite finden können, kontaktieren Sie bitte Ihren Erasmus-Ansprechpartner an der Gasthochschule und fragen nach dem Kursprogramm. Sollte auch dies nicht zu Ergebnissen führen, dann vermerken Sie z. B., dass Sie mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erwerben müssen und die Kurswahl nach Ankunft in der Gasthochschule erfolgt – dies sollte jedoch die Ausnahme sein!
Nicht-Partnerhochschulen
Kann man sich auch an Hochschulen bewerben, die keine Partnerhochschulen sind?
Sie können sich jederzeit aus eigener Initiative auch an ausländischen Hochschulen bewerben, mit denen keine Partnerschaft existiert. Prinzipiell sollten Sie aber den Aufenthalt in diesem Fall eigenständig organisieren. Des Weiteren gibt es verschiedene Organisationen, die Ihnen bei der Planung und Durchführung eines Auslandsstudiensemesters Unterstützung bieten. Auch in diesem Falle muss das Learning Agreement mit dem Betreuungsprofessor/ der Betreuungsprofessorin abgestimmt werden. Der Auslandsbeauftragte muss nicht unterschreiben. Es muss außerdem die Anmeldung des Praxis-/Auslandsstudiensemesters über das Prüfungsamt erfolgen.