Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert bzw. beseitigt werden.
Die Hochschule Niederrhein (HSNR) hat die Vorgaben des AGG in einer eigenen AGG-Richtlinie umgesetzt, die zum einen das Verfahren an der HSNR regelt, zum anderen aber auch den Anwendungsbereich des AGG erweitert. Das AGG gilt eigentlich im Verhältnis von Arbeitgebenden zu Arbeitnehmenden. Die HSNR möchte jedoch alle in ihrem Zuständigkeits- und Einflussbereich bestmöglich vor Benachteiligung, Belästigung und/ oder Gewalt schützen. Die AGG-Richtlinie gilt daher auch für Studierende, Auftragnehmende und Gäste, sowohl auf dem Gelände der HSNR, wie in ihren Veranstaltungen, sowie Veranstaltungen, an denen Personen in ihrer Funktion für die HSNR teilnehmen und dem von der HSNR verantworteten digitalen Raum.
Die AGG- Beratungs- und –Beschwerdestelle (AGG-Stelle) ist hochschulweit für die Bearbeitung von AGG-bezogenen Sachverhalten zuständig. In einem Beratungsgespräch werden Ratsuchende über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Daran kann sich ein Beschwerdeverfahren anschließen. Es besteht die Möglichkeit, zwischen einer weiblichen oder männlichen Ansprechperson zu wählen.
Unberührt bleibt selbstverständlich die Möglichkeit, sich an die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten oder an eine zuständige Personalvertretung zu wenden.