Für die Zulassung zum Studienschwerpunkt Gesundheitswissenschaften ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaften oder einem vergleichbaren Fach nachzuweisen.
Folgendes muss der Studiengang beinhalten:
- 20 ECTS-Punkte aus den Bereichen Humanbiologie bzw. -medizin und
- 20 ECTS-Punkte aus dem Bereich empirisch-methodische Grundlagen (Statistik, Biostatistik, Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Datenbankmanagement)
Für die Zulassung zum Studienschwerpunkt Management ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements oder einem vergleichbaren Fach nachzuweisen.
Folgendes muss der Studiengang beinhalten:
- mindestens 30 ECTS-Punkte im Bereich Betriebswirtschaft
- mindestens 10 ECTS-Punkte im Bereich Statistik, Volkswirtschaftslehre oder Gesundheitswesen
Weitere Zugangskriterien können auch sein:
- besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem Erststudium,
- besonders qualifizierte Leistungen in der zweiten Curriculumshälfte des Erststudiums (ohne Berücksichtigung der Abschlussarbeit), welche in der Regel durch einen Notenmittelwert von mindestens ”gut“ (2,0) zu belegen sind, oder
- eine besonders für den Masterstudiengang relevante und ausgezeichnete Abschlussarbeit des Erststudiums; um als ausgezeichnete Abschlussarbeit gelten zu können, müssen diese und das Kolloquium mindestens mit ”sehr gut“ (1,5) bewertet worden sein.
Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen und eventuell nach einem persönlichen Fachgespräch.