Der Prüfungsausschuss ist ein Organ des Fachbereichs, das sich aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten des Fachbereichs zusammensetzt.
Der Prüfungsausschuss
- achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung im Laufe des Studiums
- ist zuständig für die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen
- vermittelt bei Konflikten in Prüfungsverfahren bzw. entscheidet bei Widersprüchen gegen Ablauf oder Ergebnis von Prüfungsverfahren
- gibt auf der Grundlage von Informationen und Hinweisen aus dem Kontakt mit Lehrenden und Lernenden Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen
- entscheidet in Abstimmung mit den jeweiligen Fachdozenten über die Anerkennung von an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbrachten Prüfungsleistungen (hierzu Antrag aus oben stehender Box nutzen, ausfüllen und per eMail Terminanfrage (unter Angabe Ihrer Telefonnummer) an den Prüfungsausschussvorsitzenden senden) und
- stuft auf obiger Grundlage ggf. in ein höheres Fachsemester ein.
Der Prüfungsausschuss wird i.a. vertreten durch seinen Vorsitzenden.
Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Prüfungsausschuss, beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Prüfungsamtes per E-Mail Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe einzulegen oder sonstige prüfungsrechtliche Erklärungen abzugeben.
Derartige Verfahrenshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg und per Telefax oder mündlich zu Protokoll vor dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des Prüfungsamtes vorgenommen werden.