1. die stellv. zentrale Gleichstellungsbeauftragte,
2. Studierende für den Rat für studentische Hilfskräfte,
3. Unterstützer/innen des/-r Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Die Wahl findet ausschließlich per Briefwahl statt.
Das bedeutet, dass Sie – sofern Sie sich an der Wahl beteiligen wollen, Briefwahl beantragen müssen.
Anträge auf Briefwahl können bis Mittwoch, den 17. Februar 2021
per E-Mail an eva.hahn(at)hs-niederrhein.de oder telefonisch unter 02151-822 2851 gestellt werden.
Bitte geben Sie Ihre genaue Anschrift an, an welche die Briefwahlunterlagen versandt werden sollen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung:
https://intern.hs-niederrhein.de/wahlbekanntmachungen/#c3598