Ein fast unsichtbarer Tag für die fast unsichtbare Arbeit – das dachten sich die Initiator:innen, als sie den Equal Care Day auf den 29. Februar festlegten. Der Tag soll auf die Arbeit aufmerksam machen, die sich oftmals hinter den Kulissen abspielt: Care Work, also die Pflege, die Fürsorge, das Kümmern generell.
Care Work umfasst Soziale Arbeit, Geburtshilfe, Berufe in Betreuung und Erziehung, Kranken- und Altenpflege und die Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Abseits des Berufs oder Ehrenamts zählt auch die Arbeit in der Familie und die Haushaltsführung dazu.
Viele dieser Berufe und private Care-Aufgaben haben Gemeinsamkeiten: Überwiegend werden sie von Frauen übernommen, sie sind nicht oder nicht ausreichend bezahlt und wenn man sie nicht ausübt, droht neben einem schlechten Gewissen nicht selten auch Druck von außen.
Equal Care steht dafür, dass nicht nur die veraltete und unfaire Geschlechterrollenverteilung der Vergangenheit angehören sollte, sondern auch, dass die finanzielle Benachteiligung, die gerade durch familiäre Care-Arbeit entsteht, abgeschafft werden muss. Weil die Arbeit mit Menschen und für Menschen so elementar und gesellschaftlich relevant ist, darf eine Person, die sich um ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, keine finanziellen Nachteile, wie z.B. weniger Rente wegen vorangegangener Teilzeitbeschäftigung, erfahren. Denn Care Work ist Arbeit, die angemessen honoriert werden muss.
Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Väter. Am 14.03.2024 informiert unser digitaler Vortrag „Aktive Vaterschaft - Ein Spagat zwischen Kind und Karriere“ über die Vorteile einer partnerschaftlichen Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Familienarbeit, seinen versteckten Gewinn für alle Beteiligten sowie Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag. Sie lernen das Konzept der Aktiven Vaterschaft kennen und bekommen Möglichkeit zum Austausch. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Wer Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf benötigt, kann sich hierzu an den Familienservice der Hochschule oder die Gleichstellungsbeauftragten wenden.