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Büro für Chancengerechtigkeit & Gleichstellung

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Zero Discrimination Day

Seit elf Jahren wird am 1. März der Zero Discrimination Day begangen, um auf die vielfältigen Formen der Diskriminierung aufmerksam zu machen und ein Zeichen gegen Ungleichbehandlung zu setzen. Obwohl das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) rechtlichen Schutz vor Diskriminierung bieten, erfahren viele Menschen in ihrem Alltag weiterhin Benachteiligungen.

Der Zero Discrimination Day wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um auf die Diskriminierung von Menschen mit HIV und AIDS aufmerksam zu machen. Mittlerweile hat er sich zu einem globalen Aktionstag gegen jede Art von Diskriminierung entwickelt, darunter aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Herkunft, einer Behinderung, der Religion, der politischen Überzeugung oder des Alters.

Auch im Hochschulkontext kann es zu Diskriminierungserfahrungen kommen. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an verschiedene Anlaufstellen innerhalb der Hochschule zu wenden, wie beispielsweise die Gleichstellungsbeauftragten oder die Psychosoziale Beratungsstelle. Darüber hinaus stehen weitere Beratungseinrichtungen der Hochschule sowie die AGG-Beratungs- und Beschwerdestelle zur Verfügung. Ein Beratungsnavigator hilft bei der Auswahl der geeigneten Anlaufstelle.

Die AGG-Richtlinie der Hochschule gilt sowohl für Mitarbeitende als auch für Studierende und Dritte.

Hier finden Sie den Beratungsnavigator und die Seite der AGG-Beratungs- und Beschwerdestelle.