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Büro für Chancengerechtigkeit & Gleichstellung

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Zero Discrimination Day am 01. März

Mit dem Zero Discrimination Day am 1. März wird ein Zeichen gegen jegliche Arten von Diskriminierung gesetzt.

Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützen zwar rechtlich vor Diskriminierung, doch die realen Erfahrungen sehen oft anders aus. Ursprünglich wurde der Zero Discrimination Day ins Leben gerufen, um auf die Diskriminierung von Menschen mit HIV und AIDS aufmerksam zu machen. Mittlerweile umfasst er jegliche Art der Ungleichbehandlung wie z.B. wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Herkunft, Behinderung, religiöser und politischer Anschauung oder des Alters.

 

Falls Sie Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Hochschule gemacht haben, stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen, wie die Gleichstellungsbeauftrage, die Stabsstelle für Nachhaltigkeit und Diversität, die Psychosoziale Beratungsstelle sowie die weiteren bekannten Beratungseinrichtungen der Hochschule und/ oder die AGG-Beratungs- und -Beschwerdestellezur Verfügung.

Die AGG-Richtlinie der Hochschule gilt für Mitarbeitende, Studierende und Dritte.