Engagement für die Lehre sichtbar machen: die Qualität der Lehre hat für die Hochschule Niederrhein eine herausragende Bedeutung. Mit dem Lehrpreis würdigt der Präsident herausragende Leistungen in der Lehre. Die Ausschreibung erfolgt jeweils im Herbst eines Jahres. Die Vergabe des Lehrpreises findet im Rahmen der Senatspreisverleihung am Anfang des darauffolgenden Jahres statt. Das Preisgeld von 2.500 € kann zweckgebunden für die Lehre eingesetzt und innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Lehrpreises verausgabt werden. Wer bereits den Lehrpreis gewonnen hat, erfahren Sie im Le/Ni: Blog unter #Lehrpreis.
Das Verfahren zur Vergabe des Lehrpreises
Phase 1 - Nominierung: Nominiert werden können Professor:innen, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder auch Lehrteams, deren Lehre – sei sie digital, in Präsenz oder auch hybrid – oder deren Betreuungsangebot für Studierende Sie beeindruckt haben. Nominierungen können sowohl durch Studierende (über die Fachschaftsräte), den Dekan:innen und von Kolleg:innen vorgenommen werden. Auch Eigennominierungen sind möglich.
Phase 2 - Bewerbung: Nach der Nominierung werden die vorgeschlagenen Personen durch das Lehrpreisteam gebeten, ihr Konzept im Format eines vertonten Posters, eines Videos (Dauer bis zu 10 Minuten) oder eines schriftlichen Lehrveranstaltungskonzepts zu beschreiben. Poster, Video oder Konzept können eingereicht werden unter: lehrpreis(at)hs-niederrhein.de oder über einen passwortgeschützten Sciebo-Link. Diesen erhalten Sie in Ihrem Einladungsschreiben zur Bewerbung.
Phase 3 - Auswahl: Die Wahl der Preisträger:innen aus den eingegangenen Bewerbungen erfolgt durch eine Lehrpreisjury, die vom Vizepräsidenten für Studium und Lehre berufen wird. In dieser sind die Fächerkulturen durch Studierende und Lehrende vertreten.