Die HSNR hat die Vorgaben des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in einer eigenen AGG-Richtlinie umgesetzt. Mit dem AGG sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert bzw. beseitigt werden.
Die AGG-Stelle ist hochschulweit für die Bearbeitung von AGG-bezogenen Sachverhalten zuständig. In einem Beratungsgespräch werden Ratsuchende über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert.