Berufungsverfahren
an der Hochschule Niederrhein

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.

Wer wir sind - die Hochschule Niederrhein

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Die Hochschule Niederrhein ist eine der größten und leistungsfähigsten Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deutschlands. Wir eröffnen Perspektiven: Mit einer zukunftsfähigen akademischen Ausbildung und einer problem- und transferorientierten Forschung schaffen wir die Grundlage dafür, dass unsere Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.

In der deutschen Hochschullandschaft sind wir eine renommierte Bildungs- und Forschungsstätte. Mit zehn Fachbereichen, Standorten in Krefeld und Mönchengladbach und rund 14.000 Studierenden sind wir wichtiger Ansprechpartner für Unternehmen aus der Region, wenn es um das Thema Forschung und Transfer geht.

Unsere 87 Bachelor- und  27 Masterstudiengänge decken ein breites Fächerspektrum ab und sind auf den Bedarf der Region zugeschnitten. Am Campus Krefeld Süd sind die Fachbereiche Elektrotechnik und Informatik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen sowie Gesundheitswesen angesiedelt. Am Campus Krefeld West sind die Fachbereiche Chemie und Design zu Hause. Und in Mönchengladbach haben neben dem größten Fachbereich der Hochschule, Wirtschaftswissenschaften, die Fachbereiche Oecotrophologie, Sozialwesen sowie Textil- und Bekleidungstechnik ihren Sitz.

Fachbereich Elektrotechnik und Informatik

Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik

Fachbereich Gesundheitswesen

Zahlreiche Vorteile

Eine Professur an der Hochschule Niederrhein bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die wir für Sie an dieser Stelle kurz zusammengefasst haben.

Lehre

Die Hochschule Niederrhein ist der Qualität des Studiums und der Lehre verpflichtet. Neben den Studieninhalten und –methoden nehmen wir auch Rahmenbedingungen des Studiums in den Blick. Unsere Studiengänge sollen zu einer nachhaltigen Berufsfähigkeit (Employability) und zur Fähigkeit gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen führen. Wir beschäftigen uns regelmäßig mit der Frage, welche Schlüsselkompetenzen für unsere Absolventinnen und Absolventen nötig sind, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Wir entwickeln daher unsere Studiengänge im permanenten Austausch mit der beruflichen Praxis. Wir vermitteln wissenschaftliche Problemlösungskompetenz, bilden aber nicht für einen konkreten Arbeitsplatz aus. Wir stehen für einen konsequenten Praxis- und Anwendungsbezug in der Lehre. Die Kooperation mit Unternehmen ist uns wichtig. Theorie und Praxis im Studium bilden keinen Gegensatz sondern ergänzen sich gegenseitig.

Die Gruppe unserer Studienanfängerinnen und Studienanfänger ist heterogener geworden. Dies stellt hohe Anforderungen an unsere Lehre. Zugleich bietet die Vielfalt unserer Studierenden große Chancen und Potentiale für die Lehre. Durch projektorientiertes, problembasiertes und forschendes Lernen in unterschiedlich zusammengesetzten Lerngruppen wollen wir uns dies zunutze machen.

Forschung

Die Hochschule Niederrhein hat in den vergangenen Jahren beeindruckende Fortschritte im Bereich Forschung erzielt. Das ist zurückzuführen auf eine entsprechende Berufungspolitik, auf die Einrichtung und Förderung kooperativer Promotionsvorhaben, auf die Schärfung des Forschungsprofils und auf eine nachhaltig wirkende finanzielle Ausstattung der In-Institute. Wir fördern auch einzelne herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wollen aber besonders die Bildung von Verbünden fördern und auch Professuren mit reduziertem Lehrdeputat auf den Weg bringen.

Unsere Forschungsschwerpunkte wollen wir entsprechend weiterentwickeln. Diese sind: Funktionale Oberflächen, Angewandte Gesundheits- und Ernährungsforschung, IT- und Logistikkonzepte, Innovative Produkt- und Prozessentwicklung, Soziale und ökonomische Innovationen sowie Energieeffizienz.

Nähe zu Kooperationspartnern

Der Transfer als Leistungsdimension ist ein wesentliches Profilmerkmal der Hochschule Niederrhein. Über den Transfer können wir uns als Innovationstreiberin und Ideenschmiede der Region profilieren. Bei uns werden junge Menschen für ihre berufliche Tätigkeit akademisch ausgebildet, indem sie am einem der vielen Transferprozesse an der Hochschule in die Wirtschaft, Gesellschaft oder Politik teilnehmen. In dieser Philosophie führt die Teilhabe an dem Prozess als solche zum eigentlichen Ziel einer Hochschulbildung, zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit, zur akademischen Vorbereitung auf einen Beruf und zur aktiven Erprobung der im Studium erlernten methodischen und fachlichen Kompetenzen.

Wir sind Gründungsmitglied der Hochschulallianz für den Mittelstand, einem Verbund von bundesweit über zwölf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die unserem Hochschultyp bundesweit mehr Aufmerksamkeit zuteil kommen lassen möchten. Mit regionalen Institutionen und Unternehmen bilden wir Netzwerke. Zur Netzwerkpflege gehören zahlreiche Veranstaltungen wie zum Beispiel die Begrüßung der neuberufenen Professorinnen und Professoren, die wir traditionell gemeinsam mit der IHK Mittlerer Niederrhein durchführen. Der Beirat für Forschung und Entwicklung ist zur Hälfte mit Vertretern regionaler Unternehmen besetzt und ein wichtiger Kommunikationskanal in die regionale Wirtschaft. Und der Transfer von Wissen in die Unternehmen wird durch ein Portfolio an wissenschaftlichen Weiterbildungsangeboten gestärkt.

Sicherer Arbeitsplatz

Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt zunächst eine Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, das i.d.R. nach erfolgter Feststellung der päd. Eignung nach einem Zeitraum von zwölf Monaten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt wird.

Für den Fall, dass die beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen nicht vorliegen, erfolgt zunächst eine Einstellung im Rahmen eines befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnisses. Dieses wird nach erfolgter Feststellung der pädagogischen Eignung entfristet.

Sollte bereits vor Aufnahme der Tätigkeit an der Hochschule Niederrhein als Professor/in die pädagogische Eignung in einem früheren Beschäftigungsverhältnis festgestellt worden sein, erfolgt unmittelbar die Verbeamtung auf Lebenszeit bzw. die Einstellung im Rahmen eines unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnisses.

Attraktiver Standort

Unsere Standorte Krefeld und Mönchengladbach liegen am linken Niederrhein, knapp 20 Kilometer voneinander entfernt. Mit 225.000 (Krefeld) bzw. 260.000 Einwohnern (Mönchengladbach) zählen beide Standortstädte zu den Großstädten in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die NRW-Landeshauptstadt Düsseldorf ist von beiden Städten innerhalb einer halben Stunde Fahrzeit zu erreichen. Die Niederlande sind ebenfalls in einer knappen halben Stunde mit dem Auto oder dem Zug zu erreichen. 

Krefeld ist reich an Grün und nach eigenen Angaben sogar die zweitgrünste Stadt Deutschlands. Dies beweist die große Zahl an Alleen und öffentlichen Grünflächen, mehrere Parks und allem voran der Krefelder Stadtwald, ein im weiteren Umkreis der Stadt beliebtes Erholungs- und Waldgebiet nahe dem Zentrum von Krefeld. Das Naherholungsgebiet Elfrather See bietet viele Möglichkeiten für Wassersport und einen Badesee. Eine der Hauptattraktionen ist der Krefelder Zoo. Er wurde 1938 gegründet und beherbergt auf einer Fläche von 13 ha derzeit etwa 1300 Tiere aus 225 verschiedenen Arten. 

Das Stadtbild Mönchengladbachs ist eine Verbindung aus urbanem Flair und ländlichem Charme. Nicht umsonst nennt man die Stadt mit ihren zahlreichen Parks und Wäldern auch „Großstadt im Grünen“. Bedeutende Baudenkmäler wie das Schloss Rheydt und das angesehene Museum Abteiberg sowie eine agile Kabarett-, Kreativ- und Kleinkunstszene zeichnen das kulturelle Angebot der Stadt aus. Sommer-Brauchtum ist am Niederrhein und auch in Mönchengladbach fest in der Gesellschaft verankert. Eine wichtige Säule regionalen Brauchtums bilden die Schützenbruderschaften. Über die Stadtgrenzen hinaus genießt der Fußball-Bundesligist Borussia Mönchengladbach deutschlandweit Sympathien.

Familien- und geschlechtergerechte Hochschule

Seit 2010 ist die Hochschule Niederrhein mit dem „audit familiengerechte hochschule“ zertifiziert. In unterschiedlichen Handlungsfeldern setzt sich die Hochschule selbst nachhaltige Ziele, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen und die Beschäftigten und Studierenden bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden vorhandene und etablierte Angebote, die die Vereinbarkeit betreffen, gestärkt und neue bedarfsgerechte Angebote entwickelt und erprobt. Darüber hinaus setzt sich die Hochschule aktiv für Chancengleichheit und geschlechtergerechte Studien- und Arbeitsbedingungen ein.

Dual Career

Die Hochschule Niederrhein ist Mitglied im Dual Career Netzwerk Rheinland. Das bedeutet, dass wir Sie bzw. Ihre Partnerin oder Ihren Partner beim beruflichen Start in unserer Region unterstützen und begleiten.

Weitere Informationen: http://www.dualcareer-rheinland.de

Wege zur Professur

Anders als an einer Universität gibt es an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften keinen festen vorgegebenen Weg zu einer Professur. Voraussetzung für einen Ruf auf eine HAW-Professur ist neben der wissenschaftlichen Qualifikation der Nachweis einer passenden außerhochschulischen Berufspraxis. Bewerberinnen und Bewerber benötigen Referenzen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Neben einer im Idealfall überdurchschnittlichen Promotion sollen wissenschaftliche Publikationen nachgewiesen werden können. Daneben ist eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung, davon drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs, in den entsprechenden Arbeitsbereichen verpflichtend. Eine Habilitation ist dagegen nicht erforderlich.

Didaktische Fort- und Weiterbildung

Die Hochschule Niederrhein bietet didaktische Aus- und Weiterbildung gerade auch für neuberufene Professorinnen und Professoren an. Sie unterstützt damit das Ankommen in der Lehre und die Entwicklung einer kompetenz- und praxisorientierten Lehre. Hierzu gehört das hochschuldidaktische Programm „Ankommen in der Lehre an der HN“. Es umfasst ein Basis-Workshopangebot zur Lehre in der digitalisierten Welt und ein hochschuldidaktisches LehreCoaching. Darüber hinaus können weitere hochschuldidaktische Workshops im hochschuldidaktischen Netzwerk hdw nrw der Fachhochschulen in NRW besucht werden.

Allg. Einstellungsvoraussetzungen § 36 HG

  • ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule;
  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird;
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, die während einer fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, auf einem Gebiet erbracht wurden, das den o. g. Fächern entspricht.

Zielgruppen

Unsere Ausschreibungen richten sich an Promovierte in der Wirtschaft, Industrie, Verwaltung und Wissenschaft, die mit dem Gedanken spielen, eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) anzustreben.

Rahmenbedingungen

  • Verbeamtung als Professorin oder Professor, wenn Sie zum Zeitpunkt der Berufung das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (sie müssen also noch 49 Jahre alt sein).

Familienzeiten (Eltern-, Pflegezeiten), Wehr- und Ersatzdienste können berücksichtigt werden, so dass die Altersgrenze bei Vorliegen solcher anrechenbaren Zeiten entsprechend angehoben wird.

Ist eine Verbeamtung nicht möglich, erfolgt die Beschäftigung in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis (Dienstvertrag).
Eine Verbeamtung erfolgt nur in Vollzeit.

  • Die Lehrverpflichtung beträgt 18 Semesterwochenstunden (SWS)
    • eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung ist beispielsweise durch die Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung (z.B. Prüfungsausschussvorsitz) oder durch die Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf Antrag möglich
    • eine Reduzierung der Professur aus persönlichen Gründen (Teilzeit) ist möglich.
  • Aufgaben einer Professur
    • Studierendenberatung
    • Betreuung von Projekt-, Abschluss-, Qualifizierungsarbeiten
    • Übernahme von Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung / Administration (Prüfungsausschuss, Gremien, Studiengangsleitung, …)
    • anwendungsbezogene Forschung
  • ggf. nebenberufliche Tätigkeit (genehmigungspflichtig)
  • in der Regel kein Mittelbau

Das Professorengehalt setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt, der Familienzulage und möglichen zusätzlichen Leistungsbezügen (Gehaltsübersicht für eine Professur)

Aufbau unserer Ausschreibung

Aufbau der Ausschreibung
Aufbau unserer Ausschreibung

Das beigefügte PDF-Dokument ist mit Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen der Ausschreibung versehen.

Hinweis: Beim Öffnen im Browser kann es vereinzelt zu Darstellungsproblemen kommen. Bitte laden Sie daher das nachfolgende PDF herunter (Rechtsklick auf "Aufbau unserer Ausschreibung", anschließend "Link speichern unter"). 

 

Informationen zum Berufungsverfahren

Sie interessieren sich für das Berufungsverfahren an der Hochschule Niederrhein? Herzlich willkommen! Mit Berufungen stellen wir Weichen für die Zukunft der Hochschule. Daher führen wir die Verfahren mit größtmöglicher Sorgfalt und als partizipativen Prozess durch. Uns sind transparente Anforderungen und klar definierte Regeln wichtig. Sie finden auf dieser Seite Informationen, die Sie benötigen könnten, wenn Sie sich für den Weg zu einer Professur interessieren, sich bei uns auf eine Professur bewerben möchten oder in einem Berufungsverfahren stehen.

Checkliste
  • Bewerbungsanschreiben
  • Lebenslauf
  • Bewerbungsbogen
  • Liste der Publikationen
  • Exposé bisheriger und geplanter Forschungstätigkeiten und der Kooperationsideen innerhalb der Hochschule
  • Lehreprofil
  • Nachweise der Hochschulausbildung (Diplom- bzw. Master-Urkunde, Diplom- bzw. Master-Zeugnis, Promotionsurkunde usw.) 
  • Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeit
  • Ggf. Arbeitsproben in Form einer künstlerischen Mappe (bei künstlerischen Professuren)

Ihre Bewerbung

Bewerbungsunterlagen

Bitte achten Sie darauf, die geforderten Dokumente mit der Bewerbung digital einzureichen (aus Sicherheitsgründen mögliche Formate: pdf, jpg). Denn nur die Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, können auch bewertet werden:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben
  • einen Lebenslauf
  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen
  • den Nachweis Ihres Studienabschlusses (Zeugnis und Urkunde); Sollten Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen, so ist es für die Berufungskommissionen hilfreich, wenn Sie eine Bescheinigung vorlegen, dass dieser Abschluss in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist. Hinweise bezüglich der Anerkennung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen.
  • den Nachweis Ihrer Promotion (Zeugnis und Urkunde); sollten Sie Ihre Promotion im Ausland absolviert haben, ist es hilfreich, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen Hinweis zur Anerkennung der Promotion in Deutschland beifügen
  • weitere in der Ausschreibung geforderten Nachweise
  • Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten (z.B. in Form von Arbeitszeugnissen)
  • eine Veröffentlichungsliste
  • ein Exposé bisheriger und geplanter Forschungstätigkeiten und der Kooperationsideen innerhalb der Hochschule
  • ein Lehreprofil

Was passiert bei fehlenden Unterlagen?

Ihnen fällt nach Absenden Ihrer Bewerbung auf, dass Sie vergessen haben, Unterlagen im Bewerbungsportal hochzuladen? Zusätzliche Dokumente können Sie gerne per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer (diese erhalten Sie mit der automatischen Eingangsbestätigung) an das Berufungsmanagement:

berufungsmanagement(at)hs-niederrhein.de

übersenden. Die Dokumente werden dann in das System hochgeladen.

Berufserfahrung / berufspraktische Tätigkeit

Die Berufserfahrung wird nach dem ersten Hochschulabschluss (z.B. Bachelor-Abschluss) gezählt, der mit din derer ausgeschriebenen Professur im Zusammenhang stehtgefordert wird.
Praktika oder Ausbildungszeiten werden nicht als Berufserfahrung gewertet.

Den Nachweis über Ihre berufspraktische Tätigkeit können Sie durch Ihren Lebenslauf und den ausgefüllten Bewerbungsbogen einbringen. Die Tätigkeiten können Sie z. B. durch Arbeitszeugnisse nachweisen.

Sollten Sie beispielsweise aus familiären Gründen (z.B. Elternzeit, Pflegezeit) keiner Vollzeittätigkeit nachgegangen sein, so entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile. Sofern Sie mindestens einer Beschäftigung von 50% nachgegangen sind, kann dieser Zeitraum beim Nachweis der jeweiligen Berufserfahrung berücksichtigt werden (unabhängig des Nachweises der Berufserfahrung außerhalb der Hochschule).
Beispiel: Sie haben nach der Geburt Ihres Kindes drei Jahre Teilzeit (mindestens 50% des Stellenumfangs) gearbeitet. Demnach benötigen Sie noch einen Nachweis über zwei weitere Jahre, um die Anforderung der 5jährigen berufspraktischen Tätigkeit zu erfüllen.


Berufserfahrung innerhalb und außerhalb der Hochschule

Sie sind beispielsweise nach Ihrem Hochschulabschluss an einer Hochschule wissenschaftlich beschäftigt (Stellenanteil mindestens 50%). Diese berufliche Tätigkeit wird als Tätigkeit innerhalb einer Hochschule gewertet.

Sind sie Sie in einem Unternehmen oder einem An-Institut einer Hochschule tätig gewesen, wird dies als Berufserfahrung außerhalb der Hochschule gewertet. Das An-Institut muss dafür jedoch rechtlich selbständig sein.

Anerkannt werden berufliche Zeiten in Helmholtz-, Leibniz-, Fraunhofer- und Max-Planck-Instituten.

Hinweis: Ein Blick in das Organigramm oder das Impressum der Internetseite des Instituts kann helfen, den rechtlichen Status eines Instituts zu ermitteln.


Selbständigkeit

Sollten Sie selbständig tätig sein oder waren selbständig tätig, so können diese Zeiten selbstverständlich auch bei der Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Bitte lassen Sie uns geeignete Unterlagen zukommen, die uns einen Einblick in den Umfang Ihrer selbständigen Tätigkeit erlauben, z.B.

  • Liste von Referenzen mit der Angabe von Unternehmen und Projekten
  • Bestätigung eines Steuerbüros, in dem bescheinigt wird, welchen Umfang die selbständige Tätigkeit im Vergleich zu einer angestellten Tätigkeit innehatte.
     

Nachweis eingeworbener Drittmittel

Der Nachweis der von Ihnen eingeworbenen Drittmittel ist zur Einschätzung Ihrer Forschungskompetenz relevant. Natürlich ist uns bewusst, dass es aus fördertechnischer Sicht sinnvoller ist, einen anderen Namen als antragstellende Person in den Anträgen zu nennen (z.B. die vorgesetzte Professorin, den vorgesetzten Professor oder die Institutsleitung). Stellen Sie dann dar, welchen Anteil Sie an der Antragstellung und der Durchführung der Projekte innehatten.

Qualität der Promotion

Als Nachweis der Fähigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens dient die Promotion und deren Qualität.

Sofern in der Ausschreibung eine Promotionsnote genannt ist (z.B. magna cum laude), müssen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen nachweisen, dass Ihre Promotion beispielsweise mindestens mit „magna cum laude“ bewertet wurde. Können Sie dies nicht, da Sie Ihre Promotion lediglich mit „cum laude“ abgeschlossen habe, werden Sie aus dem Verfahren ausgeschlossen, da Sie dieses KO-Kriterium nicht erfüllen.

Ist in der Ausschreibung keine Promotionsnote als Anforderung genannt, erfüllt Ihre Promotionsnote den Aspekt der Qualität, wenn Sie Ihre Promotion mit mindestens „laude“ abgeschlossen haben. Eine Promotionsnote „rite“ führt zu einem Ausschluss aus dem Verfahren.

Sollten Sie eine Promotion ohne Note abgeschlossen haben, hilft es der Kommission, wenn Sie z.B. eine Einschätzung / Beurteilung der Qualität Ihrer Promotion durch die ausstellende Hochschule vorlegen können.

Forschungsexposé

Im Forschungsexposé stellen Sie Ihre bisherigen Arbeiten und Erfahrungen im Forschungsbereich dar. Anhand des Forschungsexposés sind wir in der Lage zu beurteilen, ob und welche thematischen Drittmittelprojekte Sie bereits bei welchem Projektträger eingereicht und bearbeitet haben.

Gleichzeitig geben Sie einen Ausblick in zukünftige Themen Ihrer forscherischen Tätigkeit, die Sie ggf. auch mit Kolleginnen und Kollegen an der Hochschule Niederrhein angehen wollen.

Hinweis: Schauen Sie sich doch einmal die Forschungslandschaft der Hochschule Niederrhein an. Mit über 240 Professuren an zehn Fachbereichen kann es durchaus thematische Überschneidungen geben.

Lehreprofil

Im Lehreprofil beschreiben Sie

  • welche fachlichen Schwerpunkte Sie in der Lehre setzen wollen und wie sich diese in das Profil des Fachbereichs einfügen,
  • Ihren akademischen Werdegang mit Blick auf ihre bisherige Lehrerfahrung (beispielsweise aus der Zeit Ihrer Promotion; Art und Umfang der Lehrveranstaltungen) oder Erfahrungen in der Vermittlung von Wissen und Können,
  • warum Sie sich für eine Position mit hohem Lehranteil entschieden haben,
  • Ihr Lehrverständnis und welche didaktischen Ziele Sie für die künftige Lehre handlungsleitend sind.

 

Hinweis: Hier kann ein Blick in das Modulhandbuch des Studiengangs bzw. in die Modulhandbücher des Fachbereichs helfen.

Weitere Informationen

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Besetzung einer Professur ist sehr aufwändig. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Verfahren in seinen wichtigsten Punkten kurz vor.


Wer ist beteiligt?

Primär wird das Auswahlverfahren durch eine eigens bestellte Berufungskommission begleitet.

Die Berufungskommission besteht in der Regel aus

  • fünf Lehrende (Professorinnen und Professoren des ausschreiben Fachbereichs ergänzt um eine Professorin oder einen Professor eines anderen Fachbereichs oder einer anderen Hochschule),
  • einer bzw. einem wissenschaftlichen Beschäftigten,
  • einer bzw. einem Beschäftigten aus Technik und Verwaltung (beratend, ohne Stimmrecht)
  • zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden.
     

Alle Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht und wissen, um die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen im Verfahren.

Unterstützt wird die Kommission durch die Berufungsbeauftragten, welche die Kommission bei der Anwendung der Einhaltung der Berufungsordnung unterstützt.

Beratend können die Fachbereichsleitung, die Gleichstellungsbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen der Berufungskommission teilnehmen.


Wer entscheidet über die Berufung?

Der Präsident der Hochschule Niederrhein entscheidet über die Erteilung eines Rufes.

Als Entscheidungsgrundlage dient ihm der Bericht der Berufungskommission, die Darstellung der Berufungsbeauftragten bzw. des Berufungsbeauftragten, die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten und eine Verfahrensdarstellung des Berufungsmanagements.


Dauer des Verfahrens

Ein Berufungsverfahren dauert in der Regel zwischen acht und zwölf Monaten.
Dies liegt u.a. an der Beteiligung der verschiedenen Gremien und externen Gutachter, die eine gewisse Vorlauf- und Bearbeitungszeit benötigen. Wir bemühen uns, das Verfahren schnellstmöglich unter Beachtung der geltenden Regeln durchzuführen.

Sollten Sie Fragen zum Stand des Berufungsverfahrens haben, können Sie sich immer an den Vorsitz der Berufungskommission wenden.


Information über den Status des Verfahrens

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch das Berufungsmanagement.

In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie innerhalb von 8-12 Wochen nach Ausschreibungsende eine Einladung zur persönlichen Vorstellung erhalten, wenn Ihre Bewerbung als geeignet bewertet wurde.

Eine Absage erhalten Sie jedoch erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Sollten Sie Fragen zum Stand des Berufungsverfahrens haben, können Sie sich immer an den Vorsitz der Berufungskommission wenden.

Eine Absage erhalten Sie jedoch erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Sollten Sie Fragen zum Stand des Berufungsverfahrens haben, können Sie sich immer an den Vorsitz der Berufungskommission wenden.


Auf welcher Basis findet ein Berufungsverfahren statt?

Ein Berufungsverfahren wird auf Basis der Berufungsordnung der Hochschule Niederrhein durchgeführt und durch die Berufungsbeauftragten begleitet.


Stationen des Auswahlverfahrens

Ein Berufungsverfahren beinhaltet in der Regel verschiedene Stationen, an denen Ihre Eignung für die Professur geprüft wird:

  • Bewerbungsunterlagen
  • strukturiertes Interview mit vorab festgelegten Fragen, die jeder Bewerberin und jedem Bewerber gleichermaßen gestellt werden (sichert die Objektivität, Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber)
  • Fachvortrag, wobei Sie einen Vortrag über ein vorher festgelegtes, für alle Bewerberinnen und Bewerber gleiches  oder ein für Sie frei wählbares Thema halten
  • Fachgespräch mit vorab festgelegten Fragen, die jeder Bewerberin und jedem Bewerber gleichermaßen gestellt werden
  • Probelehrveranstaltung, in der Sie vor Studierenden zu einem vorher durch die Berufungskommission für alle Bewerberinnen und Bewerber festgelegten Thema eine Lehrveranstaltung haltenzwei externe Gutachten, die auf den von Ihnen eingereichten Unterlagen (Bewerbungsunterlagen, Präsentationen zur Probelehrveranstaltung und Fachvortrag, …) basieren

Datenschutz

Wir sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen zu.

Aus diesem Grund dürfen nur Personen die Unterlagen einsehen, die am Verfahren auf Hochschulseite eingebunden sind (u.a. Berufungsmanagement, Berufungskommission, Gleichstellungsbeauftragte, bei Bedarf Schwerbehindertenvertretung, Präsidium, Fachbereichsrat, ggf. externe Gutachterinnen und Gutachter).

Sie haben weitere Fragen?

Dann melden Sie sich einfach bei uns!

Team des Berufungsmanagements: 
berufungsmanagement(at)hs-niederrhein.de

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: 
gleichstellung(at)hs-niederrhein.de