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Hochschule Niederrhein entwickelt Zertifikate für Gemeinschaftsgastronomie weiter

Mönchengladbach, 18. April. Die Hochschule Niederrhein hat vor zehn Jahren die AG Schulverpflegung gegründet, um das Mittagessen in Schulen regelmäßig zu untersuchen und Kochmützen für die Einhaltung von Qualitätsstandards zu vergeben. Seit zwei Jahren zertifiziert der TÜV Rheinland als Lizenznehmer landesweit Großküchen. Jetzt gibt es einen weiteren Meilenstein: Das neue Zertifikat „Ausgezeichnete Gemeinschaftsgastronomie“. Es soll alle überprüften Betriebe in punkto Qualität, Sicherheit und Hygiene noch besser vergleichbar machen und letztlich die Essensqualität erhöhen.

 

„Bei der regelmäßigen Verpflegung großer Menschengruppen geht es um Aspekte wie Vollwertigkeit, Hygiene, Lebensmittelqualität, Sicherheit und Arbeitsschutz“, sagt Prof. Dr. Jens Wetterau, der zusammen mit seinem emeritierten Kollegen Prof. Dr. Volker Peinelt und dem TÜV Rheinland den neuen Zertifizierungsstandard entwickelt hat.

 

Kindertagesstätten, Ganztagsschulen, Studentenwerke, Betriebsrestaurants, Krankenhäuser und Altenheime können sich dem umfassenden Auditverfahren stellen. TÜV Rheinland prüft dabei die gesamte Prozesskette vom Einkauf, Lagerung, über die Verarbeitung der Lebensmittel bis hin zu deren Ausgabe. Das Zertifikat soll dazu beitragen, die Leistung des Betriebes nachvollziehbarer als bisher zu bewerten.

 

Die Prüfanforderungen sind an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung angelehnt, gehen jedoch darüber hinaus. Basis ist das Konzept, das Prof. Peinelt vom Fachbereich Oecotrophologie der Hochschule Niederrhein vor über zehn Jahren entwickelt hat. Motivation war seinerzeit, dass der Gast nicht nur eine angemessene Hygiene erwarten kann, sondern das Essen sowohl geschmacklichen als auch ernährungsphysiologischen Anforderungen gerecht wird. Auch Bereiche wie Ökologie und Arbeitsschutz zählten dazu.

 

Jetzt wird das Verfahren erweitert. Das Einkaufsverhalten der gastronomischen Betriebe, die Prüfung der angelieferten Ware und die Lagerorganisation werden stärker als bisher unter die Lupe genommen. Schulungen der Mitarbeiter werden detailliert geprüft, wobei die Kontrolle des Lernerfolgs in das Auditverfahren einfließt. Ebenfalls berücksichtigt werden aktuelle Gesetzesvorgaben oder Empfehlungen von Standards. Die Audits finden jährlich statt.

 

„Der maßgebliche Faktor bleibt die Qualität des Essens. Weil diese entscheidend für die Zufriedenheit der Kunden ist, müssen die Betriebe regelmäßig ihre Kunden befragen wie zufrieden sie sind“, erläutert Wetterau. Die jährlichen Audits verpflichten die Betriebe zu einem stetigen Verbesserungsprozess. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren, danach steht eine Re-Zertifizierung an. Die Betriebe können drei Leistungsstufen erreichen.

 

Pressekontakt: Dr. Christian Sonntag, Referat Hochschulkommunikation der Hochschule Niederrhein: Tel.: 02151 822 3610; E-Mail: christian.sonntag@hs-niederrhein.de


Autor: Christian Sonntag