Sonderanträge
Bei Bewerbung auf Studiengänge haben Interessierte mit Beeinträchtigung unter Umständen die Möglichkeit durch Sonderanträge ihre Chance auf einen (kurzfristigen) Studienplatz zu erhöhen oder andere Punkte wie Vorpraktika und Eignungsfeststellungsverfahren für sie anzupassen.
- Härtefallantrag (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die u.U. Ihre sofortige Zulassung zum Stu-
dium erfordern.
- Antrag auf Nachteilsausgleich zwecks Verbesserung der Durchschnittsnote (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere
Durchschnittsnote zu erzielen.
- Antrag auf Nachteilsausgleich zwecks Verbesserung der Wartezeit (zulassungsbeschränkte Studiengänge)
Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, Ihre Hochschulzu-
gangsberechtigung früher zu erwerben, bzw. das Studium früher zu beginnen.
- Antrag auf Nachteilsausgleich bei Vorpraktika
Manche Studiengänge verlangen ein Vorpraktikum. Mit diesem Sonderantrag können Sie ingewissen Umständen die Rahmenbedingungen anpassen, wenn Sie dieses nicht in der vorgesehen Form ablegen können.
- Antrag auf Nachteilsausgleich bei Eignungsfeststellungsverfahren (z. B. für Design- oder für Masterstudiengänge).
Manche Studiengänge verlangen ein Eignungsfeststellungsverfahren. Mit diesem Sonderantrag können Sie ingewissen Umständen die Rahmenbedingungen anpassen, wenn Sie dieses nicht in der vorgesehen Form ablegen können.
Die genauen Bedingungen und Regelungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich. Wir empfehlen hierbei aus der Erfahrung im Vorhinein ein Beratungsgespräch wahrzunehmen.
Teilzeit
Oft berechtigt eine Beeinträchtigung zur Aufnahme des Studiums in Teilzeit. Dies kann für Sie Vor- und Nachteile haben. Lassen Sie sich hierzu am besten individuell beraten und schauen ebenfalls in den Abschnitt Finanzierung.