Studium mit Beeinträchtigung
an der Hochschule Niederrhein

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Ansprechpartnerin

Studienverlaufsberatung am Fachbereich Gesundheitswesen, Beauftragte für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender der Hochschule Niederrhein

Punkte vor dem Studium

Bewerbung und Zulassung

Sonderanträge und Teilzeit

Sonderanträge

Bei Bewerbung auf Studiengänge haben Interessierte mit Beeinträchtigung unter Umständen die Möglichkeit durch Sonderanträge ihre Chance auf einen (kurzfristigen) Studienplatz zu erhöhen oder andere Punkte wie Vorpraktika und Eignungsfeststellungsverfahren für sie anzupassen.

 

  • Härtefallantrag (zulassungsbeschränkte Studiengänge)

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die u.U. Ihre sofortige Zulassung zum Stu-
dium erfordern.

  • Antrag auf Nachteilsausgleich zwecks Verbesserung der Durchschnittsnote (zulassungsbeschränkte Studiengänge)

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere
Durchschnittsnote zu erzielen.

  • Antrag auf Nachteilsausgleich zwecks Verbesserung der Wartezeit (zulassungsbeschränkte Studiengänge)

Mit diesem Sonderantrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, Ihre Hochschulzu-
gangsberechtigung früher zu erwerben, bzw. das Studium früher zu beginnen.

  • Antrag auf Nachteilsausgleich bei Vorpraktika

Manche Studiengänge verlangen ein Vorpraktikum. Mit diesem Sonderantrag können Sie ingewissen Umständen die Rahmenbedingungen anpassen, wenn Sie dieses nicht in der vorgesehen Form ablegen können.

  • Antrag auf Nachteilsausgleich bei Eignungsfeststellungsverfahren (z. B. für Design- oder für Masterstudiengänge).

Manche Studiengänge verlangen ein Eignungsfeststellungsverfahren. Mit diesem Sonderantrag können Sie ingewissen Umständen die Rahmenbedingungen anpassen, wenn Sie dieses nicht in der vorgesehen Form ablegen können.

 

Die genauen Bedingungen und Regelungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Downloadbereich. Wir empfehlen hierbei aus der Erfahrung im Vorhinein ein Beratungsgespräch wahrzunehmen.

 

Teilzeit

Oft berechtigt eine Beeinträchtigung zur Aufnahme des Studiums in Teilzeit. Dies kann für Sie Vor- und Nachteile haben. Lassen Sie sich hierzu am besten individuell beraten und schauen ebenfalls in den Abschnitt Finanzierung.

Barrierefreiheit an der HN

räumlich, Ausstattung...

  • Wie sind die baulichen Gegebenheiten im jeweiligen Fachbereich und den zentralen Serviceeinrichtungen (Bibliothek, Sprachenzentrum, Prüfungsbüro, Mensa etc.)?
  • Inwieweit sind Vorlesungs-/Seminarräume und Laboratorien barrierefrei ausgestattet?
  • Gibt es integrierte oder mobile Hilfssysteme für Studierende mit Hör- oder Sehbeeinträchtigung?
  • Wo gibt es Ruhemöglichkeiten?
  • Gibt es weitere Hilfsmittel?

Bei vielen Beeinträchtigungen ist es ratsam, sich schon vor Studienbeginn mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen. Gerne organisieren wir für Sie einen Ortstermin oder eine Begehung oder stellen einen Kontakt mit den Verantwortlichen im Fachbereich her.

In den Gebäudeplänen der drei Hochschulstandorte ist z. B. gekennzeichnet, wo sich Behindertenparkplätze, barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten und Aufzüge genau befinden. Diese finden Sie hier.

 

Rund um den Studiengang

Oft ergeben sich aufgrund einer Beeinträchtigung Fragen, die die Art des Lehrangebots und die persönliche Studienplanung betreffen:

  • Sind zeitliche Anpassungen im Studienplan möglich?
  • Kann das Studium grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden?
  • Wie steht es mit Anwesenheitspflichten?
  • Können bei eingeschränkter Teilnahme an Lehrveranstaltungen Lehrinhalte anderweitig vermittelt oder können Lehrmaterialien generell (z. B. für Sehbehinderte) in adaptierter Form bereitgestellt werden?

Finanzierung

BAföG, Mehrbedarfe etc.

Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es um die Kostenübernahme für den sog. behinderungsbedingten Mehrbedarf im Studium geht.

 

BAföG

Das BAföG sieht für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in mancher Hinsicht Ausnahmen von bestimmten Vorgaben vor. Dies gilt z. B. für das Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn, für die Förderung außerhalb der Regelstudienzeit und für die Rückzahlungsmodalitäten. Detailliertere Informationen finden Sie hier auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerks.

 

Stipendien

Stipendien speziell für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es nur wenige. Trotzdem sollten Sie die generelle Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben, nicht außer Acht lassen. Weitere Informationen, Tipps für die Recherche und eine Datenbank mit Stipendiengebern finden Sie hier:

Fördermöglichkeiten – Übersichtsseite der HN

Stipendien-Infoseite des Deutschen Studentenwerks

 

Assistenz und Hilfsmittel

Die Kosten für Hilfsmittel und Assistenzen werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der überörtlichen Sozialhilfe übernommen. Häufig geht es bei der Beantragung darum, den Bedarf mit Blick auf die Erfordernisse des Studiums zu spezifizieren. Falls nötig, geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab oder nehmen persönlich mit der bearbeitenden Stelle Kontakt auf. Weiterhin unterstützen wir beim Finden von Assistenzpersonen oder bei der Finanzierung, wenn der LVR nicht zahlt.

Hier geht es zum LVR.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

  • Bürgergeld: Wenn Sie wegen Ihrer Beeinträchtigung offiziell oder individuell in Teilzeit studieren, ist es unter Umständen möglich Bürgergeld zu beziehen.

Rechte und Möglichkeiten

Nachteilsausgleich

Prüfungen, Studienverlauf etc.

Studierende mit einer Beeinträchtigung haben einen Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleiche, wenn sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Prüfung, Lehrveranstaltung, Praktikum etc. ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. In diesem Fall können gleichwertige Ersatzleistungen in einer anderen Form erbracht werden. Alle Prüfungsordnungen der HN enthalten eine entsprechende Regelung.

Zuständig für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs. Studierende, die Nachteilsausgleiche benötigen, sollten sich rechtzeitig – am besten schon zu Beginn des Studiums – mit dem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. In einem in der Regel formlosen Antrag müssen die Studierenden die gewünschten Prüfungsmodifikationen benennen und deren Erforderlichkeit begründen. Außerdem müssen sie die gesundheitliche Beeinträchtigung und deren konkrete prüfungsrelevante Auswirkungen durch fachärztliche Bescheinigungen belegen und glaubhaft machen. Es ist nicht notwendig, die Diagnose zu offenbaren.

 

Nachteilsausgleichende Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • die Gewährung einer Schreibverlängerung bei Klausurarbeiten
  • die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Studien- oder Abschlussarbeiten
  • das Splitten von Prüfungsleistungen in mehrere Teilleistungen
  • die Unterbrechung von Prüfungen durch individuelle Erholungspausen
  • der Ersatz schriftlicher Prüfungsleistungen durch mündliche und umgekehrt
  • die Zulassung und ggf. auch Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, Assistenzleistungen, adaptierten Prüfungsunterlagen und gesonderten Prüfungsräumen

 

Wichtig: Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Und es gibt generelle Grenzen: Nicht alle studienrelevanten Auswirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung können durch Nachteilsausgleiche kompensiert werden. Studierende müssen grundsätzlich in der Lage sein, die in ihrem Studiengang geforderten Kompetenzen zu erwerben und diese Kenntnisse durch Prüfungen nachzuweisen. Das bedeutet: Form und Bedingungen des Kompetenzerwerbs sowie der Prüfungen können unter bestimmten Voraussetzungen modifiziert werden, die Leistungsziele selbst sind dagegen zu erfüllen. In manchen Fällen kann das bedeuten, dass eine Abänderung oder ein Ersatz einer Prüfungsleistung nicht in Frage kommt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Prüfungsleistung wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des Studiums ist und definitiv nicht gleichwertig ersetzt werden kann.

 

Bachelorarbeit

Da es sich bei der Bachelorarbeit um eine gesonderte Art der Prüfung handelt, ist hier in jedem Fall ein gesonderter Antrag notwendig, auch wenn es bereits einen Nachteilsausgleich für Hausarbeiten o.ä. gibt. Wichtig ist hierbei auch, dass der Antrag vor Anmeldung gestellt wird.

Finanzierung

Studienverlaufsberatung am Fachbereich Gesundheitswesen, Beauftragte für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender der Hochschule Niederrhein
Tischtennis beim Campusfest
Sportangebote

Im Hochschulsport gibt es sowohl inklusive Angebote als auch spezifische für Menschen mit Beeinträchtigung.

Sitzkissen und Gewichtskissen
Ruheecken

An allen Campi werden gerade Ruheecken mit Sitzkissen, Gewichtsdecke und Gewichtskissen eingerichtet.

Paket mit Fidget Toys
Stimming Tools

An jeden Campus wird es in Kürze Fidget Toys zum Ausleihen geben.

Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung in NRW:

Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e.V.

Weitere Informationen:

https://www.studentenwerke.de/de/behinderung