Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Wir beraten und unterstützen Sie, wenn es um die Kostenübernahme für den sog. behinderungsbedingten Mehrbedarf im Studium geht, also insbesondere um die Beantragung von technischen Hilfsmitteln, Kommunikations- und Studienassistenzen oder Mobilitätshilfen.
Die Kosten einer solchen Ausstattung werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Träger der überörtlichen Sozialhilfe übernommen. Häufig geht es bei der Beantragung darum, den Bedarf mit Blick auf die Erfordernisse des Studiums zu spezifizieren. Falls nötig, geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab oder nehmen persönlich mit der bearbeitenden Stelle Kontakt auf. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Info-Seiten des LVR
Ausbildungsförderung
Das BAföG sieht für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung in mancher Hinsicht Ausnahmen von bestimmten Vorgaben vor. Dies gilt z. B. für das Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn, für die Förderung außerhalb der Regelstudienzeit und für die Rückzahlungsmodalitäten. Detailliertere Informationen finden Sie hier:
Info-Seiten des Deutschen Studentenwerks
Stipendien
Stipendien speziell für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es nur wenige. Trotzdem sollten Sie die generelle Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben, nicht außer Acht lassen. Weitere Informationen, Tipps für die Recherche und eine Datenbank mit Stipendiengebern finden Sie hier:
Fördermöglichkeiten – Übersichtsseite der HN
Stipendien-Infoseite des Deutschen Studentenwerks