In diesem Dokument kannst Du noch weitere häufig gestellte Fragen entdecken und die passenden Antworten dazu entnehmen:
In diesem Dokument kannst Du noch weitere häufig gestellte Fragen entdecken und die passenden Antworten dazu entnehmen:
1. Weitere Fragen zu den Voraussetzungen der Teilnahme
2. Wann erfolgt eine Einstellung?
3. Gibt es einen oder zwei Arbeitsverträge?
4. Fragen rund um den Kooperationspartner?
5. Ist das Projekt ein Tenure Track?
6. Was mache ich in der vorlesungsfreien Zeit?
7. Müssen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen?
8. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen bringt das Projekt Tandem Niederrhein mit sich?
9. Was erwartet mich an meinem zukünftigen Arbeitsort, der Hochschule Niederrhein?
10. Inwiefern besteht die Möglichkeit auf mobiles Arbeiten?
11. Wie familienfreundlich ist das Projekt Tandem Niederrhein?
12. Ich erfülle alle Kriterien des Voraussetzung-Checks bis auf eins und bin grundsätzlich an einer FH-Professur interessiert. Bin ich trotzdem für eine Bewerbung geeignet?
13. Ich arbeite bereits in der Praxis. Kann ich meinen aktuellen Arbeitgeber als Kooperationspartner einbeziehen?
14. Ich habe noch keinerlei Praxiserfahrung. Muss ich meinen Praxispartner selbst suchen und kann ich mich erst anschließend bewerben?
15. Wird dieses Qualifizierungsprojekt auch in anderen Bundesländern anerkannt?
16. Dauert das Projekt grundsätzlich 3 Jahre?
Du kannst bereits erste Berufserfahrungen gemacht haben, bei 3 Jahren und mehr kannst Du nicht mehr gefördert werden, weil Du dann die nötigen Berufsjahre bereits hast, sofern sie einschlägig sind. Es gelten die Regeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html
Das Gesetzt regelt auch die Berücksichtigung von Jahren aufgrund von Erziehungszeiten, Auslandsaufenthalten etc.
Viel Wissenswertes steht auch im Hochschulgesetz des Landes NRW § 36 ff. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654
Wir stellen ein sobald die Promotionsschrift eingereicht wurde und Du Zeit hast Dich neuen Herausforderungen zu stellen. Die Urkunde kann nachträglich eingereicht werden. Wir erkennen fachrelevante Beschäftigungsverhältnisse nach dem Abschluss des Studiums für die Eingruppierung der Tarifgruppe an. Für eine Berufung ist dies nur bedingt relevant. Es sind die Berufsjahre nach Abschluss der Promotion und außerhalb der Wissenschaft wichtig. Tätigkeiten bei außeruniversitären Einrichtungen nach der Promotion sind jedoch relevante Berufserfahrungen. Du wirst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Dauer des Projektes befristet beschäftigt.
Es ist steuerlich günstiger nur einen Vertrag zu haben. Du wirst zu 100% an der Hochschule beschäftigt und an den Kooperationspartner abgeordnet. Das Unternehmen beteiligt sich an Deinen Gehaltskosten. Ein Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Hochschule regelt die Details der Zusammenarbeit. Das Beschäftigungsverhältnis ist für die Dauer des Karriereweges befristet.
Du erfüllst bei einem Kooperationspartner eine deiner Qualifikation entsprechende Tätigkeit die perspektivisch deine Erfahrungen für ein zukünftiges Lehrgebiet erweitert.
Der Standort des Partners kann überall sein, aus praktischen Gründen aber in erreichbarer Nähe zur Hochschule oder deinem Wohnort, weil regelmäßige Lehrveranstaltungen in Präsenz anfallen. Aber es ist keine tägliche Präsenz an der Hochschule notwendig.
Das Hochschulgesetzt in NRW erlaubt keine Juniorprofessuren und keine Tenure Track-Programme an Fachhochschulen. Das Programm wird in mehr als 90 Hochschulen aus allen Bundesländern durchgeführt. Du kannst Dich nach diesem Qualifizierungsprogramm bei uns bewerben oder auch an anderen Fachhochschulen Deutschlands. In Einzelfällen können auch Personen das Qualifizierungsprogramm absolvieren, wenn es bei uns kein anschließendes Berufungsverfahren gibt. Beachte dabei, dass die Bundesländer unterschiedliche Hochschulgesetze haben.
Die Aufgaben im Unternehmen laufen weiter. In der Hochschule ist zu dieser Zeit mehr Raum für Projekte, Anträge usw. Du hast als Wissenschaftlicher Mitarbeiter 30 Urlaubstage im Jahr.
In einigen Fachbereichen und Lehrgebieten werden die Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache durchgeführt. Das kannst Du in den Modulhandbüchern einsehen. Kenntnisse der deutschen Sprache sollten vorhanden sein.
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt, wie lange man bereits nach der Promotion an einer Hochschule schon beschäftigt sein darf, damit man eine erneute befristete Tätigkeit im Rahmen des Tandem Programmes absolvieren kann.
Ein Blick ins Hochschulgesetz gibt Dir viele Informationen für Deine Karriere: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654
Die Hochschule Niederrhein verfügt über Standorte in Krefeld und Mönchengladbach. Hier erwarten Dich technisch gut ausgestattete Vorlesungsräumlichkeiten sowie eine Vielzahl an Forschungsinstrumenten.
Du verschaffst Dir selbst einen Eindruck aller Einrichtungen und Ausstattungen an Deinem Wirkungsort, bevor Du beginnst. Gerne führen wir Dich durch die Hochschule.
Für die Dauer des Karriereweges hast Du 4-8 Semesterwochenstunden Lehre.
Die Hochschule Niederrhein ist eine Präsenzhochschule. Dennoch finden einzelne Lehrveranstaltungen remote statt, sodass Du hier ortsunabhängig arbeiten kannst, insbesondere in der Vorbereitung Deiner Lehrveranstaltungen. Bei der Firmenkooperation kannst Du in Absprache mit Deinem Partnerunternehmen und je nach Projektstand am besten einschätzen, ob die Arbeit vor Ort erforderlich ist.
Mit dem Tandem Niederrhein Programm hast Du die perfekte Möglichkeit, Deine Karriere voranzutreiben, ohne dabei Deine Freizeit und Deine Familie hinten anstellen zu müssen. Work-Life-Balance ist uns als Hochschule ein besonders wichtiges Anliegen für unsere Mitarbeiter. Bei Bedarf kann der Zeitumfang auf 75 % einer Stelle reduziert werden, und zwar auf Seiten der Hochschule, der Teil im Unternehmen kann nicht reduziert werden.
Ja, Du bist für eine Bewerbung bei uns geeignet. Wir freuen uns, Dich kennenzulernen und Dir bei noch fehlenden Kriterien weiterzuhelfen, um zukünftig zusammenzuarbeiten. Lediglich eine abgeschlossene Promotion und eine Publikationsliste müssen vorliegen. Wir fördern keine Promotionsstellen.
Wir sind trotz unseres breit aufgestellten Pools an Praxispartnern immer daran interessiert, auch spannende, neue Praxispartner kennenzulernen, um so die Auswahl zu vergrößern. Daher freuen wir uns sehr, mit Dir dazu in Kontakt zu treten und nach einer möglichen Lösung zu suchen.
Nein, wir bieten Dir die Möglichkeit, gemeinsam mit uns einen Praxispartner für Dich zu finden. Aus jahrelanger Erfahrung haben wir ein breit gefächertes Angebot an Kooperationspartnern für Dich.
Ja, es nehmen zurzeit mehr als 90 Hochschulen aus allen Bundesländern an diesem Programm teil. Du kannst Dich nach diesem Qualifizierungsprogramm auch an anderen Fachhochschulen Deutschlands bewerben.
Im Allgemeinen ja, falls Du noch keine Berufserfahrungen außerhalb des wissenschaftlichen Bereiches erworben hast. Anrechenbare Zeiten können die Dauer auf 2 Jahre verkürzen, in Einzelfällen auch auf 4 Jahre verlängern. Es ist auch möglich, dass Du für das Kooperationsunternehmen Zeiten im Ausland verbringst.
Auf der Suche nach der richtigen Beratungsstellen? Unser Beratungsnavigator unterstützt Sie bei der Suche.