Masterstudium

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Master Zulassungsverfahren

Im Download Bereich rechts finden Sie alle Informationen und Ordnungen zum Zulassungsverfahren zu den Masterstudiengängen "Textile Produkte" und "Management of Textile Trade and Technology".

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung nur möglich ist, wenn ein Bachelorabschluss im Bereich der Textil- oder Bekleidungstechnik beziehungsweise des Textil- oder Modedesigns mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser erworben wurde.

Neben der Note des Bachelor-Abschlusses ist ein Motivationsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf, sowie eine F&E-Projektskizze einzureichen. Für jedes dieser drei Komponenten vergibt eine Prüfungskommission aus zwei Lehrenden des Fachbereichs Punkte zwischen 0 und 20. Die Punkte werden aufaddiert.

Die Details der Punktevergabe und zu den Anforderungen können Sie der Ordnung entnehmen. 

Das Thema des F&E-Projektes kann aus einer durch den Fachbereich veröffentlichten Liste ausgewählt werden. Die Themen finden Sie im Downloadbereich.

Die Online-Bewerbung ist erforderlich. Entnehmen Sie bitte alle Fristen zur Einreichung der Unterlagen den Webseiten des Studierendenbüros. Ein Nachreichen der Bachelor-Abschlussurkunden ist in der Regel möglich. Informieren Sie sich zu Details im Studierendenbüro.

Zulassungskriterien:

Textile Produkte

Master of Science (M.Sc.)

Für den deutschen Masterstudiengang "Textile Produkte" gilt:

  • In jedem Teilbereich müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden.
  • Ist die Gesamtsumme unterhalb von 21 erfolgt keine Zulassung zum Masterstudium.
  • Ist die Gesamtpunktzahl 31 oder mehr erfolgt die Zulassung.
  • Liegt die Gesamtpunktzahl zwischen 21 und 30 erfolgt die endgültige Entscheidung über die Zulassung nach einem mündlichen Gespräch mit der Prüfungskommission.

Management of Textile Trade and Technology

Master of Science (M.Sc.)

Für den englischen Masterstudiengang "Management of Textile Trade and Technology" gilt:

  • In jedem Teilbereich müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden.
  • Ist die Gesamtsumme unterhalb von 31 erfolgt keine Zulassung zum Masterstudium.
  • Ist die Gesamtpunktzahl 31 oder mehr erfolgt die Zulassung.
  • Der Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache durch ein Zertifikat der Niveaustufe C1 gemäß Common European Framework (CEF), sofern nicht das Studium, das zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss geführt hat, bereits englischsprachig war.