Hier finden Sie eine Zusammenstellung von immer wieder geäußerten Fragen im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten.
Frage: Wie ist generell der zeitliche Ablauf einer Abschlussarbeit?
Antwort: Das hängt konkret von Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung, nach der Sie studieren, ab. Prüfen Sie in jedem Fall, welche Voraussetzungen für Sie zutreffen!
Im Allgemeinen ergibt sich folgender Ablauf.
1. Zunächst sollten Sie Ihre Idee einem Lehrenden des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik, der die Betreuung der Arbeit übernehmen soll, vorstellen und klären, ob
- das Thema geeignet für eine Abschlussarbeit ist
- der Lehrende bereit ist, die Arbeit zu betreuen
- ob der Lehrende ein Thema zu vergeben hat, falls Sie keine eigene Idee haben
2. Stehen Thema und Betreuung grundsätzlich fest, sollten Sie sich zum Oberseminar anmelden . Dazu gibt es ein Formular auf unserer Internetseite.
3. Wenn Sie die Abschlussarbeit offiziell anmelden, erhalten Sie im Prüfungsamt einen entsprechenden Antrag. In diesen tragen Sie Ihre eigenen Daten, sowie den Namen des Betreuenden und zweiten Betreuenden ein. Anschließend sollten Sie sich per Unterschrift des zweiten Betreuers dessen Bereitschaft bestätigen lassen und den Antrag anschließend bei Ihrem Betreuer abgeben.
4. Der Betreuer der Arbeit ergänzt weitere Angaben im Antragsformular, insbesondere trägt er das Thema der Arbeit ein. Er leitet den Antrag an den Prüfungsauschussvorsitzenden (PAV) weiter.
5. Der PAV prüft den Antrag. Falls er den Voraussetzungen entspricht zeichnet er ihn ab, bestimmt Erst- und Zweitprüfer/in und leitet ihn an das Prüfungsamt weiter.
6. Das Prüfungsamt teilt der Studierenden nun schriftlich das Thema und den spätesten Abgabezeitpunkt der Arbeit mit. Dieser errechnet sich nach dem Tag, an dem die Mitteilung gemacht wird (also nicht dem Tag der Weitergabe des Antrags an die Betreuerin). Die maximale Bearbeitungszeit ist in den Prüfungsordnungen festgelegt. Derzeit gilt:
- für Bachelorarbeiten 3 Monate
- für Masterarbeiten 4 Monate
7. Innerhalb von 4 Wochen nach offiziellem Beginn können Studierende das Thema der Abschlussarbeit ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dies ist allerdings nur einmal möglich.
8. Innerhalb der so gesetzten Frist gibt der Studende die Arbeit im Prüfungsamt in dreifacher Ausfertigung ab. Eine minimale Bearbeitungszeit ist in den aktuellen Prüfungsordnungen nicht vorgesehen.
9. Das Prüfungsamt gibt die entsprechenden Exemplare an den Betreuenden und den zweiten Betreuenden weiter. Diese bewerten den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung. Ist dieser bestanden, laden Sie die Studentin zum Kolloquium ein. Dies soll innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Arbeit erfolgen. Die Einladung zum Kolloquium wird schriftlich zugestellt.
10. Im Beisein von Studierendem, Betreuer und Zweitbetreuer findet das Kolloquium statt. Direkt im Anschluss an das etwa 45-minütige , in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführte Kolloquien, ist dem Studierenden die Bewertung des schriftlichen und mündlichen Teils der Abschlussprüfung mitzuteilen. Die entsprechend ausgefüllten Formulare werden dem Betreueran den PAV weitergegeben.
11. Der PAV reicht die Unterlagen an das Prüfungsamt weiter.
12. Nach einer Frist, die 4 Wochen nicht überschreiten soll, erhält die Studentin gegen Vorlage des ausgefüllten "Laufzettels" im Prüfungsamt das Abschlusszeugnis und die Abschluss-Urkunde. Auf Wunsch können diese auch postalisch zugestellt werden.