Hier finden Sie eine Zusammenstellung von immer wieder geäußerten Fragen im Zusammenhang mit dem Praxis- oder Auslandsstudiensemester.
Frage: Was muss ich erfüllen, um zum Praxis-/Auslandssemester zugelassen zu werden?
Antwort:
- Zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester wird auf Antrag zugelassen, wer vor dessen Antritt mindestens 89 Kreditpunkte erworben hat.
- Während des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters werden Sie von einer Professorin/ einem Professor des Fachbereichs betreut. Sie sollten frühzeitig und eigenständig Professorinnen/ Professoren danach fragen, ob sie diese Betreuung übernehmen.
- Bei einem Praxissemester muss ein geeigneter Praxisplatz vorhanden sein. Die Praxisstelle wird selbständig ausgewählt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht. Über die Eignung des Praxisplatzes entscheidet die Betreuerin/ der Betreuer.
- Für ein Auslandsstudiensemester ist die Zulassung durch die ausländische Hochschule einzuholen. Mit der Betreuerin / dem Betreuer sind die zu belegenden Fächer abzustimmen.
Frage: Darf das Praxissemester schon in der vorlesungsfreien Zeit beginnen oder muss es mit Beginn des Semesters starten?
Antwort: Der Zeitpunkt des Beginns ist nicht festgelegt. Somit kann das Praxis-/ Auslandsstudiensemester durchaus schon in den Ferien oder auch mitten im Semester starten. Wichtig ist nur, dass der gesamte Zeitraum als nicht gestückelte Phase zusammen hängt. Beachten Sie ggf. Überschneidungen mit unseren Prüfungsphasen, wie Sie das regeln bleibt Ihnen überlassen.
Frage: Muss das Praxis-/ Auslandsstudiensemester unbedingt in dem im Studienverlaufsplan vorgesehenen Semester abgeleistet werden oder kann man es auch früher oder später durchführen?
Antwort: Im Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Praxis-/ Auslandsstudiensemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Entscheidend ist nur, dass Sie die Voraussetzung von 89 erworbenen Kreditpunkten erfüllen.