Fragen und Antworten zu Praxis-/Auslandsstudiensemester

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von immer wieder geäußerten Fragen im Zusammenhang mit dem Praxis- oder Auslandsstudiensemester.

Zulassung / Beginn / Zeitpunkt

Frage: Was muss ich erfüllen, um zum Praxis-/Auslandssemester zugelassen zu werden?

Antwort: 

  • Zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester wird auf Antrag zugelassen, wer vor dessen Antritt mindestens 89 Kreditpunkte erworben hat.
  • Während des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters werden Sie von einer Professorin/ einem Professor des Fachbereichs betreut. Sie sollten frühzeitig und eigenständig Professorinnen/ Professoren danach fragen, ob sie diese Betreuung übernehmen.
  • Bei einem Praxissemester muss ein geeigneter Praxisplatz vorhanden sein. Die Praxisstelle wird selbständig ausgewählt. Ein Anspruch auf Zuweisung eines Praxisplatzes besteht nicht. Über die Eignung des Praxisplatzes entscheidet die Betreuerin/ der Betreuer.
  • Für ein Auslandsstudiensemester ist die Zulassung durch die ausländische Hochschule einzuholen. Mit der Betreuerin / dem Betreuer sind die zu belegenden Fächer abzustimmen.

 

Frage: Darf das Praxissemester schon in der vorlesungsfreien Zeit beginnen oder muss es mit Beginn des Semesters starten?

Antwort: Der Zeitpunkt des Beginns ist nicht festgelegt. Somit kann das Praxis-/ Auslandsstudiensemester durchaus schon in den Ferien oder auch mitten im Semester starten. Wichtig ist nur, dass der gesamte Zeitraum als nicht gestückelte Phase zusammen hängt. Beachten Sie ggf. Überschneidungen mit unseren Prüfungsphasen, wie Sie das regeln bleibt Ihnen überlassen.

 

Frage: Muss das Praxis-/ Auslandsstudiensemester unbedingt in dem im Studienverlaufsplan vorgesehenen Semester abgeleistet werden oder kann man es auch früher oder später durchführen?

Antwort: Im Studienverlaufsplan der Bachelorstudiengänge ist das Praxis-/ Auslandsstudiensemester für das sechste Fachsemester vorgesehen, es kann aber auch in einem anderen Semester absolviert werden. Entscheidend ist nur, dass Sie die Voraussetzung von 89 erworbenen Kreditpunkten erfüllen.

Betreuerin/ Betreuer

Frage: Wofür ist der Betreuer/ die Betreuerin zuständig?

Antwort: Der Betreuer/ die Betreuerin sollte Sie bei Unklarheiten und Problemen während des Praxissemesters oder Auslandsaufenthaltes beraten und unterstützen. Er/ sie entscheidet nach Abschluss des Semesters im Regelfall auch über die Anerkennung der Studienleistung (Kreditpunkte, Zeugnis, Bericht).

Zusätzliches Praktikum

Frage: Ist ein zusätzliches Praxis-/ Auslandsstudiensemester möglich?

Antwort: 
Prinzipiell ist es möglich ein Auslandssemester zusätzlich zum, im Curriculum verankerten, Praxissemester oder umgekehrt zu absolvieren. Sollten Sie ein zusätzliches Praktikum absolvieren, werden Ihnen keine Kreditpunkte zuerkannt. Im Falle eines zusätzlichen Auslandsstudiensemesters können Ihnen unter Umständen Kurse anerkannt werden, wenn diese inhaltlich zu ca. 80% mit den hiesigen übereinstimmen. Zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen außerhalb des Praxissemesters wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschussvorsitzenden ihres entsprechenden Studiengangs. Denken Sie bitte daran, dass Sie in diesem Fall möglicherweise ein ganzes Studiensemester hier in Deutschland verpassen und diese Prüfungsleistungen nachholen müssen. Das bedeutet meistens, dass ein weiteres Semester angehängt werden muss, um die verpassten Studienleistungen nachzuholen. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, kann darin bestehen, dass Sie bereits mehrere Prüfungen vorziehen und nur noch wenige Prüfungen ohne Zeitverlust nachholen – also planen Sie frühzeitig.

Eine weitere Problematik besteht darin, dass viele Firmen eine Bescheinigung wünschen, dass das Praktikum ein Pflichtbestandteil des Studiums ist. Eine solche Bescheinigung kann NICHT ausgestellt werden, wenn vorher bereits ein Praxis-/Auslandsstudiensemester angerechnet worden ist.

Bewerbung generell

Frage: Wann und wie bewirbt man sich bei einer Praktikumsstelle / einer Hochschule? Gibt es Formulare seitens unserer Hochschule?

Antwort: Das hängt vom Land und der Hochschule/ des Praktikums ab. Bitte informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. Eine Erstberatung für Auslandssemester erhalten Sie bei unserer Auslandstutorin. Sobald Sie sich entschieden haben, wo Sie Ihr Praxis-/ Auslandsstudiensemester verbringen möchten, erkundigen Sie sich bitte nach den entsprechenden Fristen und Voraussetzungen der jeweiligen Hochschulen, damit Sie fristgerecht planen können.

Seitens der Hochschule Niederrhein muss das Praxissemester als solches im Prüfungsamt vor dessen Beginn beantragt und zugelassen worden sein.

Anmeldung und Zulassung

Frage: Welche Formulare müssen abgegeben werden und wo? Welche Fristen sind einzuhalten?

Antwort: Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Praxisstelle/ Gasthochschule Ihrer Wahl gefunden haben, sollten Sie sich um die Anmeldung des Praxissemesters am Fachbereich kümmern. Der „Antrag auf Zulassung zum Praxissemester" muss von Ihnen und Ihrer Betreuerin/ Ihrem Betreuer unterschrieben werden und wird anschließend an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sollten Sie ein Praktikum ableisten, leiten Sie bitte auch den abgeschlossenen Praktikantenvertrag an Ihre Betreuerin/ Ihren Betreuer weiter, dieser muss mit dem „Antrag auf Zulassung" im Prüfungsamt eingehen. Mit der Abgabe der Unterlagen im Prüfungsamt wird über die Zulassung zum Praxissemester entschieden. (Wenn Sie ein Auslandsstudiensemester über Erasmus durchführen, dann müssen die Online-Bewerbung, sowie das Learning Agreement vom Auslandsbeauftragten unterschrieben werden.).

Spezielle Fristen für die Einreichung des Antrags gibt es nicht.

Dauer Praxis-/Auslandssemester

Frage: Wie lang muss das Praxis-/ Auslandsstudiensemester sein?

Antwort: 

Für ein Praktikum gilt: Der Praktikumszeitraum muss zusammenhängend mindestens 20 Wochen umfassen. Ein Aufteilen auf mehrere Teile (z.B. in den Semesterferien) und bei verschiedenen Firmen ist nicht möglich. Sollten Sie während des Praxissemesters Urlaub nehmen, um z.B. an der Hochschule die Klausurenphase wahrzunehmen, stehen Ihnen bis zu 2 Wochen Urlaub zu. Sollten Sie diesen Urlaub in Anspruch nehmen, verlängert sich das Praxissemester entsprechend. Sollten im Verlauf des Praxissemesters ernsthafte Schwierigkeiten auftreten, z. B. Insolvenz des Unternehmens, unzumutbare Arbeitsbedingungen, dann ist es möglich, das Praktikum in einem anderen Unternehmen fortzusetzen. In diesem Fall sollte jedoch frühestmöglich Ihr Betreuer eingebunden werden, sowie Kontakt zu den Prüfungsausschussvorsitzenden aufgenommen werden.

Für ein Auslandsstudiensemester gilt: Es müssen während eines Auslandsstudiensemesters formal mindestens 20 Kreditpunkte (nach ECTS) erreicht werden. Ein Auslandsstudiensemester muss nicht 20 Wochen umfassen, zur Anerkennung ist hier Voraussetzung, dass Sie mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erwerben; dies kann z. B. auch in einem Trimester erfolgen. Bitte informieren Sie sich fristgerecht nach den Vorlesungs-/ Semesterzeiten der Gasthochschule und berücksichtigen Sie ggf. Umrechnungsfaktoren von hochschulspezifischen Kreditpunkten in das ECTS-System.

Abschluss und Anrechnung

Frage: Was muss ich am Ende des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters erfüllen, damit mir die Kreditpunkte gutgeschrieben werden?

Antwort:

Es ist ein Bericht zu erstellen (weitere Infos siehe unten) und beim Betreuer/ der Betreuerin abzugeben. Der Zeitpunkt, wann der Bericht abzugeben ist, ist nicht genau festgelegt, sondern sollte mit der Betreuerin/ dem Betreuer abgestimmt werden. Eine Abgabe sollte aber zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie z. B. Ihre Abschlussarbeit nicht anmelden können, wenn diese Leistung nicht in Ihrem Statusbogen verbucht ist.

Weiterhin ist beim Praxissemester ein Zeugnis und beim Auslandsstudiensemester ein Nachweis über die erbrachten Studienleistungen abzugeben.

Schlussendlich sollte zusammen mit dem Bericht der Belegzettel dem Betreuer/ der Betreuerin zur Unterschrift und Weitergabe an den Prüfungsausschussvorsitzenden abgegeben werden.

Bericht

Fragen: Wie viele Seiten soll der Bericht zum Praxis-/ Auslandsstudiensemester umfassen? Welche Vorgaben gibt es? Wann muss er abgegeben werden?

Antwort:

Als Richtwert für den Umfang des Berichts sind 20 Seiten definiert. Die Abgabe soll nach Möglichkeit zeitnah (zwei bis drei Wochen) nach Ende des Praxis-/ Auslandsstudiensemesters bei dem/der Betreuer/in erfolgen. Inhaltliche und formale Fragen sind mit ihm/ihr zu klären, orientieren sich aber in der Regel an den formalen Vorgaben für Abschlussarbeiten.

Benotung

Frage: Wird das Praxis-/Auslandsstudiensemester benotet?

Antwort: Nein, weder das Praxis- noch das Auslandsstudiensemester werden als solches benotet. Sie bekommen bei erfolgreichem Bestehen des Praxis-/Auslandsstudiensemesters 30 Kreditpunkte zuerkannt. Hierbei spielen auch die im Auslandsstudiensemester erreichten Noten keine Rolle, es müssen aber in ausreichendem Maße Prüfungen bestanden werden.

Abbruch

Frage: Ich habe mein Praxis-/Auslandsstudiensemester leider nicht zu Ende gebracht - kann ich es noch einmal wiederholen? Oder kann ich auch ganz darauf verzichten und den Studienabschluss ohne Praxis-/Auslandsstudiensemester machen?

Antwort: Sowohl das Praxis- als auch das Auslandsstudiensemester können einmal als Ganzes wiederholt werden. Dabei darf auch ein Wechsel zwischen Inlandspraxis-, Auslandspraxis- und Auslandsstudiensemester erfolgen.

Ganz auf das Praxis- bzw. Auslandsstudiensemester zu verzichten ist nicht möglich. Es ist ein Pflichtteil des Studiums. Um einen Studienabschluss zu erlangen, muss es absolviert werden.
Achtung: Im Gegensatz zu Fachprüfungen hat man nur insgesamt zwei Versuche. Würde man zweimal scheitern, wäre eine Exmatrikulation die Folge!

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Finanzierung

Frage: Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für ein Praxis-/ Auslandsstudiensemester?

Antwort: 

  • Auslands-BAföG
  • ERASMUS (innerhalb Europas)
  • Promos (außerhalb Europas)

Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten. Bitte erkundigen Sie sich bei unserer Auslandstutorin nach der für Ihr Vorhaben passenden Finanzierungsmöglichkeit. Auf der Internetseite des International Office unserer Hochschule finden Sie ebenfalls ausführliche Informationen zu Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

Beurlaubung

Frage: Kann ich mich während des Praxis-/Auslandsstudiensemester beurlauben lassen, um die Semestergebühr einzusparen?

Antwort: Nein, da dies ein Pflichtbestandteil des Studiums ist. Ob eine Befreiung von den Studiengebühren möglich ist, sollten Sie jeweils konkret erfragen. Sie können sich jedoch den Betrag für das Semesterticket rückerstatten lassen, wenn Sie bescheinigen können, dass Sie sich im Ausland oder einem anderen Bundesland aufhalten. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Asta der Hochschule. Dort bekommen Sie ein Formular mit dem Sie die Rückerstattung der Gebühren für den öffentlichen Nahverkehr beantragen können.

Gleichzeitig Prüfungen

Frage: Kann ich in dem Semester, in dem ich das Praxis-/Auslandsstudiensemester mache, noch Prüfungen an unserer Hochschule schreiben, wenn ich früh genug zurück komme?

Antwort: Sie können an den Prüfungen der Hochschule Niederrhein teilnehmen, wenn Sie das zeitlich hinbekommen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Prüfungszeiten und vor allem auch über die Anmeldephasen für die Prüfungen. Beachten Sie dabei auch insbesondere, dass Sie für die Anmeldung eine gültige TAN-Nummern benötigen.

Anforderungen

Frage: Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Praxissemesterstelle / des Auslandsstudiums?

Antwort: Die Vorgaben sind bewusst allgemein gehalten. Wichtig: der Zeitraum des Praxissemesters muss zusammenhängend 20 Wochen umfassen.

Eine Vorgabe, dass Studierende der Bekleidungstechnik in einer Bekleidungsfirma das Praxissemester ableisten müssen, gibt es nicht. Entsprechendes gilt auch für Studierende der Textiltechnik oder des Studiengangs Design-Ingenieur. In der Prüfungsordnung heißt es lediglich "... in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis ...". Auch hinsichtlich der Tätigkeiten in der Praxissemesterstelle ist bewusst ein breiter Spielraum vorhanden. D. h., dass Sie Praktika in all den Arbeitsfeldern durchführen können, die mit einzelnen Fächern Ihres Studienganges oder mit typischen zukünftigen Arbeitsgebieten zu tun haben sollten; klären Sie dies mit Ihrem Betreuer ab!

Vor Beginn des Praxissemesters ist ein Vertrag mit der Firma abzuschließen und dem Betreuer bzw. dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Im Prüfungsamt und auf unseren Internetseiten kann man Vordrucke erhalten, diese sind aber nicht vorgeschrieben. Wenn eine Firma eigene Verträge benutzen möchte, die die geforderten inhaltlichen Elemente aufweisen, ist dies erlaubt. Beim Auslandsstudiensemester sollten die Bestätigung der Gasthochschule sowie ein Learning Agreement vorliegen.

Praktikumsplätze

Frage: Gibt es eine Liste von Firmen, bei denen ich ein Praktikum absolvieren kann?

Antwort: Nein, so eine Liste liegt nicht vor. Sie können sich bei Ihren Studienschwerpunktleitern informieren oder den Stellenmarkt auf der Webseite des Fachbereichs Textil- und Bekleidungstechnik durchstöbern. Abgesehen davon gibt es zahlreiche Internetseiten der Textil- und Bekleidungsbranche, die auf ihren Stellenmärkten immer wieder Praktikumsangebote ausschreiben. Darüber hinaus sollten Sie sich nach Firmen informieren, die Ihr Interessengebiet oder Ihren Studienschwerpunkt abdecken und kontaktieren Sie diese eigenständig. Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz ist immer mit viel Eigeninitiative verbunden.

Inhalte Auslandssemester

Frage: Muss ich beim Auslandsstudiensemester Kurse wählen, die exakt mit meinem Studieninhalt übereinstimmen?

Antwort: 
Nein, Sie können auch Kurse wählen, die im weitesten Sinne mit Ihrem Studienschwerpunkt übereinstimmen. Außerdem können Ihnen auch Sprachkurse etc. anerkannt werde. Bitte stimmen Sie ihre Kurswahl frühzeitig mit dem Auslandsbeauftragten/ Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin ab.

Prüfungen im Auslandssemester

Frage: wie viele Prüfungen müssen während eines Auslandsstudiensemesters bestanden werden?

Antwort:
Diese Frage ist nicht konkret zu beantworten. Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass die Anzahl von 20 ECTS Punkten im Bachelorstudiengang zu erwerben ist. Auf jeden Fall zählen natürlich eventuelle Sprachkurse auch mit dazu. Generell ist zu empfehlen, die zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die dazu zu absolvierenden Prüfungen vorher mit dem Betreuer abzusprechen. In manchen Ländern ist das Kreditpunktesystem nicht ECTS-kompatibel. Hier sollte man sich über die Umrechnungsfaktoren informieren, z.B. auf den Internetseiten des DAAD (z.B. 1 US-Kreditpunkt = 2 ECTS-Punkte).

Wenn Sie beim Auslandsstudiensemester mehr als die geforderten 20 Kreditpunkte erwerben, können Sie diese unter Umständen anstelle von Prüfungsleistungen für inhaltsgleiche Fächer an der HN anerkennen lassen, klären Sie dies jedoch unbedingt im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachdozenten und den Prüfungsausschussvorsitzenden ab!

 

Was passiert, wenn eine Prüfung nicht bestanden wird?

Man sollte zur Sicherheit immer etwas mehr als die notwendigen 20 Kreditpunkte anstreben. Im Einzelfall und bei Vorliegen ernsthafter und nachvollziehbarer Gründe kann das Semester u. U. auch anerkannt werden, wenn weniger Kreditpunkte erworben wurden; dies kann jedoch nur Ihr Betreuer mit den Prüfungsausschussvorsitzenden klären. Dabei muss allerdings auch klar sein, dass das Auslandsstudiensemester nicht als "Urlaubszeit im Ausland mit Besichtigung einer anderen Hochschule" gedacht ist! Sollten sich derartige Schwierigkeiten abzeichnen, dann sollten Sie umgehend Ihren Betreuer informieren und ihn bitten, ggf. auch die Prüfungsausschussvorsitzenden einzubinden. Liegen keine plausiblen Gründe vor, weshalb weniger als 20 ECTS-Kreditpunkte erworben worden sind, kann das Auslandsstudiensemester nicht anerkannt werden.

ERASMUS-Programm

Frage: Welche Voraussetzungen gibt es für eine ERASMUS-Bewerbung?

Antwort: 

  • Ordentlicher Studierender der HS Niederrhein (Haupthörer)
  • Gute akademische Leistungen
  • Mindestens 3. Fachsemester
  • Gute Sprachkenntnisse der Lehrsprache
  • Studiendauer 3-12 Monate

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschule haben, der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik wählt die Teilnehmer nach verschiedenen Kriterien aus (Leistung, Anzahl der Studienplätze, bisherige Studiendauer u. a.) oder lehnt eine Förderung ab.


Welche Unterlagen werden für die ERASMUS Bewerbung benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich bei der jeweiligen Gasthochschule über die nötigen Voraussetzungen. Falls von der Gasthochschule nicht anders gefordert, werden für die Erasmus-Bewerbung folgende Dokumente benötigt:

  • Ein Motivationsschreiben
  • Ausgedruckte Onlinebewerbung für die HS Niederrhein (ERASMUS Bewerbung)
  • Ausgedruckte Bewerbung für die jeweilige Partnerhochschule
  • Sprachnachweis (mind. B2 der jeweiligen Lehrsprache, bitte erkundigen Sie sich auch hier zusätzlich bei der jeweiligen Gasthochschule über die nötigen Voraussetzungen)
  • Transcript of Records
  • Learning Agreement

 

Wann sind Bewerbungsfristen für das ERASMUS-Programm?

Die Fristen der Hochschule Niederrhein sind wie folgt:
Wintersemester: Eingang spätestens 1.Mai
Sommersemester: Eingang spätestens 1. Oktober

Es gibt jedoch Hochschulen, deren Fristen früher enden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei unserer Auslandstutorin.

 

Was sind ‚Transcript of Records' und ‚Learning Agreement'?

Transcript of Records:
Ist eine Liste, die aufzeigt welche Kurse an der Heim-Universität besucht wurden und welche Kreditpunkte vor dem Auslandsstudiensemester erlangt wurden. Daraus ist also ersichtlich, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen. Das kann entweder unser Statusbogen sein (Prüfungsamt) oder dessen Übersetzung. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Übersicht über die Kurse (incl. ECTS-Kreditpunkte) beizufügen, die im Semester vor Antritt des Auslandsemesters absolviert werden. Bitte wenden Sie sich zur Übersetzung frühzeitig an den ‚English Document Service' des Studierendenservices in Krefeld. Sie können das Transcript of Records, so fern auf Englisch benötigt und nur auf Deutsch im Prüfungsamt erhältlich auch eigenständig übersetzen. Dieses muss dann aber vom Auslandsbeauftragten unterschrieben werden.

Learning Agreement:
Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen der/dem Studierenden, der entsendenden Hochschule und der Gasthochschule. Das Learning Agreement enthält eine Auflistung der Kurse, die im Ausland besucht werden sollen. Oft muss das Learning Agreement vor Ort an der Gasthochschule noch geändert werden, weil Sie, aus welchen Gründen auch immer, sich für andere Kurse entscheiden. Dies sollte jedoch immer mit Ihrem Betreuer abgestimmt sein, damit keine Missverständnisse entstehen. Darüber hinaus sind Änderungen offiziell über die International Offices der beteiligten Hochschulen zu dokumentieren (Formblatt).

 

Was tun, wenn von Gasthochschulen keine Kurse zu finden sind?

Bitte erkundigen Sie sich an der Gasthochschule nach dem aktuellen Kursprogramm. Im Falle, dass Sie keine Informationen auf der Internetseite finden können, kontaktieren Sie bitte Ihren Erasmus-Ansprechpartner an der Gasthochschule und fragen nach dem Kursprogramm. Sollte auch dies nicht zu Ergebnissen führen, dann vermerken Sie z. B., dass Sie mindestens 20 ECTS-Kreditpunkte erwerben müssen und die Kurswahl nach Ankunft in der Gasthochschule erfolgt – dies sollte jedoch die Ausnahme sein!

Sprache im Auslandssemester

Frage: Kann man nur in englischsprachigen Ländern auf Englisch studieren?

Antwort: An vielen Hochschulen auch außerhalb englischsprachiger Länder werden Kurse auf Englisch angeboten. Erkundigen Sie sich bitte bei unserer Auslandstutorin oder an der jeweiligen Hochschule.

Nicht-Partnerhochschulen

Frage: Kann man sich auch an Hochschulen bewerben, die keine Partnerhochschulen sind?

Antwort: Sie können sich jederzeit aus eigener Initiative auch an ausländischen Hochschulen bewerben, mit denen keine Partnerschaft existiert. Prinzipiell sollten Sie aber den Aufenthalt in diesem Fall eigenständig organisieren. Des Weiteren gibt es verschiedene Organisationen, die Ihnen bei der Planung und Durchführung eines Auslandsstudiensemesters Unterstützung bieten. Auch in diesem Falle muss das Learning Agreement mit dem Betreuungsprofessor/ der Betreuungsprofessorin abgestimmt werden. Der Auslandsbeauftragte muss nicht unterschreiben. Es muss außerdem die Anmeldung des Praxis-/Auslandsstudiensemesters über das Prüfungsamt erfolgen.