Fragen und Antworten zum Prüfungsgeschehen

Wahlpflichtfächer - allgemein

Frage: Insgesamt habe ich zur Belegung der Wahlpflichtfächer einige Fragen und bin mir unsicher. Hier brauche ich Ratschläge.

F1: Muss/soll ich die Wahlpflichtfächer genau in den Semestern belegen wie in den Studienverlaufsplänen der Prüfungsordnung angegeben?

A1: Nein! Die Studienverlaufspläne sollen Ihnen lediglich ein festes Gerüst an die Hand geben, wie Sie Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren können. Sie sorgen insbesondere für eine annähernd gleichmäßige Stundenbelastung im Studienverlauf. Aber das ist nicht bindend. Man erkennt dies auch daran, dass die Verteilung von Studienschwerpunkt zu Schwerpunkt verschieden ist. Zudem kann die aktuelle Belastung von Studierendem zu Studierendem unterschiedlich sein. Daher kann/soll jeder sich frei entscheiden, wann und in welcher Reihenfolge die Wahlpflichtfächer belegt werden.

F2: Kann ich auch Pflichtfächer aus anderen Studienschwerpunkten als Wahlpflichtfächer belegen?

A2: Ja, das ist möglich. Beachten Sie dazu die Liste der verwendbaren Fächer (Link auf der Seite "Bekanntmachungen"). Achtung: Fächer eines anderen Studiengangs können nicht verwendet werden.

F3: Wenn ich durch ein Wahlpflichtfach durchgefallen bin, muss ich es unbedingt wiederholen?

A3: Grundsätzlich haben Sie auch bei Wahlpflichtfächern drei Versuche. Da Sie mehr als die geforderten Fächer belegen können ist es nicht unbedingt erforderlich, eine Prüfung, in der Sie durchgefallen sind, zu wiederholen. Allerdings werden Sie zu einem solchen Fach auch pflichtangemeldet.

F4: Wenn ich statt der geforderten 10 SWS drei Fächer mit jeweils 4 SWS belegt habe, kann ich dann die "zu viel erworbenen" 2 Kreditpunkte anders nutzen?

A4: Nein! Die erworbenen Kreditpunkte eines Faches können nicht aufgeteilt werden.

F5: Was ist, wenn ich mehr Fächer belege, als in der Prüfungsordnung gefordert? Werden bei der Berechnung der Note für das Modul die Fächer in der Reihenfolge, in der sie belegt wurden, verwendet?

A5: Sie können auch mehr Wahlpflichtfächer belegen (mit Prüfung abschließen), als gefordert. Diese werden dann als sogenannte "Zusatzfächer" verbucht und können auf Wunsch auf Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Auch wenn auf Ihrem Statusbogen zunächst die Note gemäß der Reihenfolge der Belegung berechnet wurde können Sie doch bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit noch selbst auswählen, welche Fächer in die Berechnung der Modulnote eingehen sollen. Diese Benennung erfolgt im Prüfungsamt.

Lehrveranstaltungszeitpunkt

Frage: Bin ich gezwungen die Lehrveranstaltungen in den in der Prüfungsordnung aufgeführten Semestern zu belegen?

Antwort: Nein! Die Prüfungsordnung soll Ihnen lediglich ein festes Gerüst an die Hand geben, wie Sie Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren können. Es gehört aber zu Ihren Freiheiten (in Grenzen) sich das Studium selbst zu organisieren.

Studienphasen

Frage: Gibt es im Studienverlauf Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einzelne Veranstaltungen zu belegen?

Antwort: Generell ist das nicht der Fall.

Völlig ohne Einschränkungen ist man aber auch nicht! Für die Genehmigung der Praxis- oder Auslandsstudiensemester benötigt man 89 Kreditpunkte, die vor Beginn erworben sein müssen. Für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit müssen 175 Kreditpunkte erworben sein (hierbei können bereits erworbene KP für Methoden- und Oberseminar mitgezählt werden). Für die Zulassung zum Kolloquium müssen neben der bestandenen Abschlussarbeit auch alle Prüfungen bestanden sein.

Achtung! In den neuen Prüfungsordnungen "PO 2017" gibt es zusätzlich die Voraussetzung, dass für die Teilnahme an der Veranstaltung "Projekte" im 5. Semester eine Reihe von Modulen abgeschlossen sein müssen (im Wesentlichen die Module der ersten zwei Semester). Im Einzelnen sind dies:

  • für den Studiengang TuB die Module: 10, 20, 40, 60, 70, 80, 90, 100 und 110
  • für den Studiengang DI die Module: 10, 20, 40, 50, 60, 70, 80 und 90
  • für den Studiengang TCM die Module: 1 bis 11

Unabhängig von diesen formalen Vorgaben bauen natürlich viele Lehrveranstaltungen inhaltlich aufeinander auf, so dass ein "beliebiger" Austausch von Fächern nicht angeraten und oft nicht möglich ist. Über die inhaltlichen Voraussetzungen in einzelnen Fächern informieren die Modulhandbücher.

Prüfungswiederholung

Frage: Ist es richtig, dass man eine nicht bestandene Prüfung innerhalb einer bestimmten Frist wiederholen muss? Gilt das auch für Prüfungen, von denen man zurückgetreten ist? Bis wann muss man den ersten Versuch gemacht haben?

Antwort: Ja - eine nicht bestandene Prüfung muss innerhalb von 2 Semestern wiederholt werden! Am Ende dieses Zeitraums erfolgt eine Pflichtanmeldung zu der betreffenden Prüfung, von der kein Rücktritt möglich ist.

Beispiel 1: Im WS durchgefallen ==> mögliche Prüfungstermine für den nächsten Versuch:

  • Ende SS
  • Beginn WS (3. Prüfungsphase - diese Möglichkeit besteht aber nur für die Fächer, für die auch an diesem Termin die Prüfung angeboten wird)
  • Ende darauf folgendes WS (hier erfolgt eine Zwangsanmeldung, vor der man nicht zurück treten kann)

 

Beispiel 2: Im SS durchgefallen ==> mögliche Prüfungstermine für den nächsten Versuch:

  • Beginn WS (3. Prüfungsphase - diese Möglichkeit besteht aber nur für die Fächer, für die auch an diesem Termin die Prüfung angeboten wird)
  • Ende WS
  • Ende darauf folgendes SS (hier erfolgt eine Zwangsanmeldung, von der man nicht zurück treten kann; allerdings kann auf Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden die Prüfung auf die 3. Prüfungsperiode am Anfang des WS verschoben werden)

Diese Prüfungspflicht gilt nicht nach einem Rücktritt von einer Prüfung.

Für die Durchführung des ersten Prüfungversuchs gibt es keine Vorgabe in der Prüfungsordnung.