Frage: Insgesamt habe ich zur Belegung der Wahlpflichtfächer einige Fragen und bin mir unsicher. Hier brauche ich Ratschläge.
F1: Muss/soll ich die Wahlpflichtfächer genau in den Semestern belegen wie in den Studienverlaufsplänen der Prüfungsordnung angegeben?
A1: Nein! Die Studienverlaufspläne sollen Ihnen lediglich ein festes Gerüst an die Hand geben, wie Sie Ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren können. Sie sorgen insbesondere für eine annähernd gleichmäßige Stundenbelastung im Studienverlauf. Aber das ist nicht bindend. Man erkennt dies auch daran, dass die Verteilung von Studienschwerpunkt zu Schwerpunkt verschieden ist. Zudem kann die aktuelle Belastung von Studierendem zu Studierendem unterschiedlich sein. Daher kann/soll jeder sich frei entscheiden, wann und in welcher Reihenfolge die Wahlpflichtfächer belegt werden.
F2: Kann ich auch Pflichtfächer aus anderen Studienschwerpunkten als Wahlpflichtfächer belegen?
A2: Ja, das ist möglich. Beachten Sie dazu die Liste der verwendbaren Fächer (Link auf der Seite "Bekanntmachungen"). Achtung: Fächer eines anderen Studiengangs können nicht verwendet werden.
F3: Wenn ich durch ein Wahlpflichtfach durchgefallen bin, muss ich es unbedingt wiederholen?
A3: Grundsätzlich haben Sie auch bei Wahlpflichtfächern drei Versuche. Da Sie mehr als die geforderten Fächer belegen können ist es nicht unbedingt erforderlich, eine Prüfung, in der Sie durchgefallen sind, zu wiederholen. Allerdings werden Sie zu einem solchen Fach auch pflichtangemeldet.
F4: Wenn ich statt der geforderten 10 SWS drei Fächer mit jeweils 4 SWS belegt habe, kann ich dann die "zu viel erworbenen" 2 Kreditpunkte anders nutzen?
A4: Nein! Die erworbenen Kreditpunkte eines Faches können nicht aufgeteilt werden.
F5: Was ist, wenn ich mehr Fächer belege, als in der Prüfungsordnung gefordert? Werden bei der Berechnung der Note für das Modul die Fächer in der Reihenfolge, in der sie belegt wurden, verwendet?
A5: Sie können auch mehr Wahlpflichtfächer belegen (mit Prüfung abschließen), als gefordert. Diese werden dann als sogenannte "Zusatzfächer" verbucht und können auf Wunsch auf Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Auch wenn auf Ihrem Statusbogen zunächst die Note gemäß der Reihenfolge der Belegung berechnet wurde können Sie doch bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit noch selbst auswählen, welche Fächer in die Berechnung der Modulnote eingehen sollen. Diese Benennung erfolgt im Prüfungsamt.