Schulungen zur Sachkunde (ChemVerbotsV)

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Erwerb und Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV

Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggfs. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf.

Das Weiterbildungsangebot umfasst folgende Schulungen:

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Ulrike Schoppmeyer
Zentrum für Weiterbildung Teilnehmendenmanagement | Akquise