Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggfs. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf.
Das Weiterbildungsangebot umfasst folgende Schulungen:
- Erwerb der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV Start am 24.09.2024 mit Prüfung am 06.11.2024
- Erhalt der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV am 20.11.2024