Sachkundeschulung
nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung

Hochschule Niederrhein. Dein Weg.
Über die Schulung

Der § 11 der Chemikalienverbotsverordnung regelt den Sachkundenachweis, der notwendig ist für Personen, die bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringen. Dies ist für alle wichtig, die Endkunden mit Chemikalien beliefern. Dazu zählen zum Beispiel neben klassischen Unternehmen aus der chemischen Branche auch Baumärkte, ggf. Drogerien und Unternehmen für den Malerbedarf. Zu beachten ist, dass die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ("Giftschein") nur durch Personen erworben werden kann, und nicht wie vielfach angenommen, auf ein Unternehmen ausgestellt wird. Nach erfolgreicher Prüfung erwerben Sie den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel).

 

Liegt Ihre Sachkundeprüfung mehr als 6 Jahre zurück, müssen Sie den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung  auffrischen.

Wer muss die Sachkunde nachweisen?

Wer Stoffe oder Gemische an den privaten Endverbraucher abgibt, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) wie folgt zu kennzeichnen sind:
1. Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
2. Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und einem der Gefahrenhinweise H340, H350,H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd,H360Df, H370 oder H372
3. Gefahrenpiktogramm GHS03 (Flamme über einem Kreis)
4. Gefahrenpiktogramm GHS02 (Flamme) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241, oder H242
   benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person.

Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler Stoffe oder Gemische, die wie unter den Punkten 1. und 2. zu kennzeichnen sind, an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit eine sachkundige Person benennen.

Staatliche Anerkennung

Die Hochschule Niederrhein wurde mit Bescheid (Az.: 56.3-E/04/17-Leh) vom 08. November 2017 durch die Bezirksregierung Düsseldorf als Einrichtung zur bundesweiten Abnahme von Prüfungen zum Erwerb der Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 Nr.1 der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV) vom 20. Januar 2017 (BGBl.I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94, ber. 2018 S. 1389) anerkannt.

Ziele der Schulung

Ziel des Kurses ist, die notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, um den eingeschränkten Sachkundenachweis (ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel) gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung erwerben zu können. Sie erhalten:

  • Allgemeine Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der Stoffe und Zubereitungen.
  • Kenntnisse über die bei ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften.
     

Zusätzlich zur eintägigen Präsenzveranstaltung erhalten Sie zur unterstützenden Prüfungsvorbereitung einen E-Test, der auf dem gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung beruht.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Unternehmen, die Hersteller, Großhändler oder Importeure sowie Einzelhändler gefährlicher Stoffe und Zubereitungen sind. Mitarbeitende von Einzelhandels-,Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig sind.

Lehr- und Lernform

Der in einem interaktiven Seminarcharakter gehaltene Kurs bietet die Möglichkeit, auf individuelle Frage- und Problemstellungen der Teilnehmenden einzugehen. Vielfältiger Medieneinsatz und die Begleitung mit einer Online-Lernplattform unterstützen den Lernerfolg.

Das Curriculum und weitere Informationen finden Sie im Flyer und im Downloadbereich.

 

  • Termine:
    Mi., 08.10.2025, 9 - 17 Uhr: Sachkundeschulung
    Mi., 19.11.2025, 9 - 13 Uhr: Prüfungstermin mit Sachkundeklausur gemäß Verordnung
  • Anmeldeschluss: 19.09.2025
  • Teilnehmendenzahl: 20 Personen
  • Ort: Campus Krefeld Süd
  • Teilnahmeentgelt: 500,00€ | Alumni (5% Rabatt) 475,00 € | zuzüglich 120 € Prüfungsgebühr | Verpflegung und uneingeschränkte Nutzung des E-Tests inklusive
  • Teilnahmevoraussetzungen: keine
  • Abschluss: Bestätigung über Erwerb der Sachkunde (bei erfolgreicher Prüfung)

Den Link zu einer Vita von Professor Dr. Michael Dornbusch finden Sie rechts im Downloadbereich.

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Ihre Ansprechpartnerin:

Ulrike Schoppmeyer
Zentrum für Weiterbildung Marketing | Vertrieb