1. Gibt es eine bestimmte ECTS Anzahl, die bereits bei der Bewerbung vorliegen muss?
Zum Bewerbungszeitpunkt ist keine Mindestanzahl von ECTS erforderlich. Allerdings müssen die vollen 180 ECTS spätestens bei der Einschreibung zum 30.09 vorliegen.
2. Benötige ich bestimmte Vorkenntnisse, um mit dem Master Energiewirtschaftsingenieurwesen anfangen zu können?
Um mit dem Masterstudium Energiewirtschaftsingenieur anfangen zu können, benötigen Sie Grundkenntnisse in Energietechnik und Energiemanagement. Ansonsten ist es empfehlenswert, bereits über erste Kenntnisse der Betriebswirtschaft und Energiepolitik zu verfügen.
3. Kann ich mich auch bewerben, wenn ich die Abschlussnote von mind. 2,5 nicht erreicht habe?
Wenn Sie die Mindestnote in ihrem Bachelorabschluss nicht erreicht haben, können Sie sich trotzdem für den Studiengang Energiewirtschaftsingenieur bewerben. Ihre Bewerbung wird in diesem Fall von der Studiengangleitung individuell bewertet und es werden dabei besonders qualifizierte Leistungen wie z.B. eine herausragende Abschlussarbeit oder eine besonders erfolgreiche zweite Curriculumshälfte des Erststudiums und einschlägige Berufserfahrung begutachtet.
4. Kann ich mir Leistungen aus dem Bachelor anrechnen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, im Bachelor erbrachte Leistungen anrechnen zu lassen, sofern dies vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Dafür müssen Sie vorerst einen Antrag im Prüfungsbüro einreichen. Das Antragsformular können Sie in Moodle herunterladen, sobald Sie als Student/in eingeschrieben sind.