Hochschulzugangsberechtigung
Für Handwerksbetriebe
- Anerkannter Ausbildungsbetrieb der Handwerkskammer
Für Studierende
- Allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife
- ein Ausbildungsvertrag in einem Handwerksberuf, alternativ ein bestehendes Ausbildungsverhältnis in einem Handwerksberuf oder der Nachweis einer bereits abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung und eine derzeitige berufliche Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf
- Teilnahme an einem Beratungsgespräch inkl. Test zur Reflektion des Studienwunsches bei der Handwerkskammer Düsseldorf: Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Einschreibung an der Hochschule, ist jedoch nicht an einen Leistungserfolg gekoppelt. Das Gespräch und der Test geben Studieninteressierten wichtige Einblicke in die Lehrinhalten, damit diese prüfen können, ob das Studium den eigenen Vorstellungen und Neigungen entspricht oder nicht. Zur Vereinbarung eines Termins fürs das verpflichtende Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte per Mail an triales-studium(at)hwk-duesseldorf.de.
Apprenticeships for the degree programme
Das Studium ist grundsätzlich in Kombination mit einer Berufsausbildung in einem Handwerksberuf möglich. Bei der Ausbildung zum Tischler und Elektroniker ist die organisatorische Abstimmung gemeinsam mit dem Berufskolleg für Technik und Medien in Mönchengladbach gegeben. Bei einer angestrebten Ausbildung in einem anderen Gewerk, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des Fachbereichs.
International
Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung benötigen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 CEF.
Anerkannte Zertifikate und weitere Informationen!