Meine Praxisanleitung hat kein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit bzw. Kindheitspädagogik bzw. Kulturpädagogik. Kann sie / er trotzdem meine Anleitung übernehmen?
Grundsätzlich muss die Anleitung über einen akademischen Abschluss verfügen. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass im BA Kindheitspädagogik auch staatlich anerkannte ErzieherInnen die Anleitung übernehmen können.
Die Praxisanleitung soll die Anleitung aufgrund ihrer/seiner beruflichen Stellung verantwortlich ausüben können. Dies bedeutet, dass sie/er eine fachlich qualitative und regelmäßige Anleitung gewährleisten kann. Dementsprechend können auch Diplom-PädagogInnen oder Diplom-HeilpädagogInnen im jeweiligen Handlungsfeld als Anleitung dienen. Für die KulturpädagogInnen sind je nach Arbeitsfeld auch TheaterpädagogInnen, KunsthistorikerInnen etc. eine mögliche Anleitung. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Praxisstelle mit der Qualifikation der Anleitung anerkannt wird, wenden Sie sich frühzeitig an das Praxisreferat.
Kann ich mein Praxissemester auch früher beginnen, bzw. verlängern?
Das Praxissemester kann frühestens nach der Vorlesungszeit des Wintersemesters, d.h. während der Prüfungsphase begonnen werden und nach Erhalt der Bestätigung der Praxisstelle. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unklar ist, wann Ihre Klausuren geschrieben werden, empfiehlt sich der Beginn des Praxissemesters nach der Prüfungsphase. Ggfs. überschneidet sich die Praxistätigkeit dann noch mit der Erstellung von Hausarbeiten. Dies liegt im eigenen Ermessen des/der Studierenden. Die/der Studierende muss jedoch darauf achten, dass die Praxistätigkeit möglichst zusammenhängend abgeleistet wird.
Kann ich mein Praxissemester auch beginnen, wenn ich noch keine schriftliche Genehmigung der Praxisstelle durch die Hochschule erhalten habe?
NEIN! Die Aufnahme der Praxisphase kann erst nach Eingang der Genehmigung durch die Hochschule begonnen werden.
Ich muss das Praxissemester mit Familie, Nebenjob o.ä. übereinbringen. Wie kann ich das schaffen?
Das Praxissemester kann in Absprache mit der Praxisstelle über einen größeren Zeitraum mit einer geringeren Anzahl an wöchentlichen Praxisstunden absolviert werden. Dabei sollte die Praxistätigkeit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche umfassen, um einen zusammenhängenden Einblick in das Arbeitsfeld zu erhalten. Das Praxissemester soll zusammenhängend und innerhalb eines Semester abgeleistet werden.
Müssen Fehlstunden aufgrund von Feiertagen oder Krankheit nachgeholt werden?
Am Ende der Praxisphase muss die Praxisstelle dem Praktikanten/der Praktikantin 660 (BA SA)/ 576 (BA KP/KiP) tatsächlich geleistete Praxisstunden bestätigen. Fehlzeiten, infolge von hochschulischen Veranstaltungen (Selbst- und Fremderfahrung), Urlaub, Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, müssen nachgearbeitet werden.
Muss meine Praxisstelle mich bezahlen?
Die Hochschule kann die Praxisstelle nicht dazu verpflichten eine Vergütung zu zahlen. Sie empfiehlt jedoch eine Aufwandsentschädigung z.B. in Höhe von 150,- Euro monatlich, die die zusätzlichen Kosten der Studierenden deckt, oder eine Anerkennung durch Sachmittel (z.B. kostenlose Mahlzeiten, Teilnahme an Weiterbildungen, Unterbringung). Eine höhere Vergütung ist in anderen Wirtschaftszweigen durchaus üblich und kann Studierenden bei den Verhandlungen mit der Praxisstelle als Orientierung dienen.
Bin ich während des Praxissemesters unfallversichert?
Normalerweise ist ein Praktikant/in über die zuständige Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers unfallversichert. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Einrichtung ab. Während der Begleitseminare an der Hochschule besteht weiterhin der Unfallversicherungsschutz der Hochschule.
Ich habe erhebliche Probleme mit meiner Praxisstelle/meiner Praxisanleitung, was kann ich tun?
Während der Vorlesungszeit ist Ihr erster Ansprechpartner die/der Dozent/In Ihres Reflexionsseminars. Darüberhinaus haben Sie immer die Möglichkeit Kontakt zum Praxisreferat aufzunehmen, um die Vorgehensweise in Ihrer Situation individuell und vertraulich zu besprechen. Nach Rücksprache mit dem Praxisreferat kann ein Abbruch des Praxissemesters vorgenommen werden. Im Regelfall können Sie dann das Praxissemester noch im gleichen Semester in einer neuen Einrichtung beenden.
Kann ich die Begleitveranstaltungen auch an einer anderen Hochschule in der Nähe meiner Praxisstelle absolvieren?
Grundsätzlich können Sie die Begleitveranstaltungen an einer anderen Hochschule in der Nähe des Praxisortes absolvieren. Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Seminare sind die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Studienganges der Hochschule Niederrhein (Reflexion der Praxistätigkeit, methodische Praxisbegleitung) sowie der gleiche zeitliche Umfang (jeweils 2 SWS pro Veranstaltung). Melden Sie sich für die Prüfung einer möglichen Anerkennung frühzeitig im Praxisreferat.
Wie kann ich die Begleitveranstaltungen belegen, wenn ich mein Praxissemester außerhalb Nordrhein-Westfalens / im Ausland absolviere und keine Begleitveranstaltungen an einer anderen Hochschule besuchen kann?
Die Begleitveranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten. Studierende, denen es durch eine Praxisphase außerhalb NRWs nicht möglich ist nach Mönchengladbach zu kommen, müssen die Begleitveranstaltungen im folgenden Semester nachholen. Dadurch können sich die Begleitveranstaltungen mit anderen Seminaren überschneiden, so dass die Studierenden ggfs. in ihren Wahlmöglichkeiten eingeschränkt werden.
Für Studierende, die ihre Praxisphase im Sommersemester im Ausland oder außerhalb NRWs durchführen, besteht außerdem die Möglichkeit das Reflexionsseminar als E-Learning-Seminar zu belegen.
Ich interessiere mich für ein Praxissemester im Ausland. Wer kann mir da weiterhelfen, wo erhalte ich Informationen?
Spezielle Formulare und Informationen zum Praxissemester im Ausland erhalten Sie auf Nachfrage bei der Auslandsbeauftragten Frau Aida Kopic oder der Auslandstutorin. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter Ausland.